Alle Beschäftigten sowie, soweit erforderlich, anwesende Gäste, Besucher, Fremdfirmen und sonstige Personen; anzuwenden für alle aktivierten Betriebsbereiche.
Für diesen Baustein liegt noch keine kuratierte Einsatzkarte vor. Verbindlich ist derzeit das vollständige Fachkonzept unten.
Dieser Baustein legt die grundlegende Organisation für Notfälle im Betrieb fest. Er gilt unabhängig von der Art des Ereignisses und bildet die organisatorische Grundlage für alle ergänzenden Notfallbausteine.
Die konkreten Maßnahmen für einzelne Ereignisse werden in den jeweils einschlägigen Szenario-Bausteinen geregelt.
Der Baustein gilt für alle Beschäftigten sowie, soweit erforderlich, für anwesende Gäste, Besucher, Fremdfirmen und sonstige Personen.
Er ist für alle aktivierten Betriebsbereiche anzuwenden.
Bei jedem Notfall gilt:
Beschäftigte dürfen sich bei Rettungs-, Lösch- oder Sicherungsmaßnahmen nicht selbst in eine unvertretbare Gefahr begeben.
Die Alarmierung richtet sich nach Art und Ausmaß des Ereignisses.
Mögliche Alarmierungswege:
Bei einem externen Notruf sind mindestens mitzuteilen:
Rückfragen der Leitstelle sind abzuwarten.
Betriebsleitung:
Beschäftigte:
Besonders beauftragte Personen können insbesondere sein:
Die konkrete Besetzung wird betrieblich festgelegt.
Erforderliche Erste-Hilfe-Einrichtungen und -Mittel müssen während des Betriebs erreichbar und einsatzbereit sein.
Dazu können insbesondere gehören:
Art und Umfang ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsbereichen.
Ist ein Bereich nicht mehr sicher nutzbar, ist er unverzüglich zu räumen.
Dabei gilt:
Eine Teilräumung ist zulässig, wenn die Gefährdung eindeutig auf einen abgegrenzten Bereich beschränkt ist und hierdurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
Für Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei ist sicherzustellen, dass sie den Ereignisort möglichst schnell erreichen können.
Soweit erforderlich bereithalten bzw. mitteilen:
Gefährdete Bereiche gegen unbeabsichtigtes Betreten sichern.
Wiederfreigabe erst, wenn die Ursache beseitigt wurde und keine unvertretbare Gefährdung mehr besteht.
Je nach Ereignis kann eine Freigabe erforderlich sein durch:
Kann ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden, ist der betroffene Bereich außer Betrieb zu nehmen.
Eine vollständige Betriebsschließung ist erforderlich, wenn die Gefährdung nicht sicher auf einzelne Bereiche begrenzt werden kann oder wesentliche Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb fehlen.
Wirtschaftliche oder organisatorische Gründe dürfen einer erforderlichen Sicherheitsmaßnahme nicht entgegenstehen.
Zu prüfen bzw. zu dokumentieren:
Schwere oder ungewöhnliche Ereignisse systematisch nachbereiten.
Beschäftigte müssen die für ihre Tätigkeit relevanten Notfallmaßnahmen kennen.
Unterweisung insbesondere zu:
Erforderliche Evakuierungs- und Notfallübungen entsprechend Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Gegebenheiten durchführen und auswerten.