Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Medizinischer Notfall allgemein

Plötzlich auftretende Erkrankungen oder Verletzungen von Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen, wenn unverzüglich Erste Hilfe oder medizinische Versorgung erforderlich ist.

NK-002Szenario-BausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 22.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein

Für diesen Baustein liegt noch keine kuratierte Einsatzkarte vor. Verbindlich ist derzeit das vollständige Fachkonzept unten.

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1.Zweck / Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Verletzungen von Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen, wenn unverzüglich Erste Hilfe oder medizinische Versorgung erforderlich ist.

Er bildet den allgemeinen medizinischen Notfallbaustein. Spezifische Notfälle wie Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Stillstand, Krampfanfall, Atemnot, Anaphylaxie, schwere Verletzungen sowie Hitze- oder Kälteschäden werden durch eigene ergänzende Bausteine konkretisiert.

Die organisatorische Sicherstellung der Ersten Hilfe ist Pflicht. Umfang und konkrete Ausgestaltung ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsgröße, Betriebsart und vorhandenen besonderen Gefährdungen.

2.Sofortmaßnahmen

  • Situation erfassen.
  • Eigenschutz sicherstellen.
  • Unfall- oder Gefahrenstelle erforderlichenfalls sichern.
  • Betroffene Person unverzüglich betreuen.
  • Erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
  • Weitere geeignete Beschäftigte bzw. Ersthelfer hinzuziehen.
  • Bei lebensbedrohlichem, schwerem oder nicht sicher einzuschätzendem Zustand unverzüglich 112 alarmieren.
  • Benötigte Erste-Hilfe- und Rettungsmittel bereitstellen.
  • Rettungsweg für den Rettungsdienst freihalten.
  • Einweisung externer Einsatzkräfte organisieren.

3.Erste Einschätzung

Im Rahmen der Ersten Hilfe insbesondere prüfen:

  • Bewusstsein
  • normale Atmung
  • erkennbare starke Blutungen
  • erkennbare schwere Verletzungen
  • akute Atemprobleme
  • erhebliche Kreislaufprobleme
  • neurologische Auffälligkeiten
  • möglicher Gefahrstoffkontakt oder Vergiftungsverdacht
  • relevanter Unfallmechanismus

Bei Unsicherheit über die Schwere des Zustands frühzeitig professionelle medizinische Hilfe hinzuziehen.

Eine medizinische Diagnose durch betriebliches Personal wird weder verlangt noch vorgesehen.

4.Alarmierung des Rettungsdienstes

112 insbesondere unverzüglich bei:

  • Bewusstlosigkeit
  • fehlender oder nicht normaler Atmung
  • Verdacht auf Herz-Kreislauf-Stillstand
  • erheblicher Atemnot
  • starken oder nicht beherrschbaren Blutungen
  • schweren Verletzungen
  • Verdacht auf schwere Kopf-, Wirbelsäulen- oder innere Verletzungen
  • schwerem oder anhaltendem Krampfanfall
  • schwerer allergischer Reaktion
  • Vergiftung oder erheblicher Gefahrstoffexposition
  • deutlicher akuter Verschlechterung des Allgemeinzustands
  • sonstigen lebensbedrohlichen oder nicht sicher einschätzbaren Zuständen

Bei der Alarmierung ist die betriebliche Regelung aus NK-001 „Allgemeine Notfallorganisation“ anzuwenden.

Rückfragen der Rettungsleitstelle sind abzuwarten, deren Anweisungen sind zu befolgen.

5.Erste Hilfe

Erste Hilfe erfolgt entsprechend dem Ausbildungsstand und den aktuell anerkannten Erste-Hilfe-Grundsätzen.

Dabei gilt:

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen haben Vorrang.
  • Betroffene Person nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Zustand fortlaufend beobachten.
  • Unnötige Belastung vermeiden.
  • Wärmeerhalt sicherstellen, soweit angezeigt.
  • Keine eigenmächtige Medikamentengabe durch betriebliches Personal.
  • Veränderungen des Zustands berücksichtigen.
  • Anweisungen der Rettungsleitstelle befolgen.

Spezifische Maßnahmen werden in den jeweiligen medizinischen Spezialbausteinen geregelt.

6.Schutz der betroffenen Person

  • Nicht benötigte Personen vom Notfallbereich fernhalten.
  • Sichtschutz herstellen, soweit möglich und ohne die Versorgung zu behindern.
  • Persönlichkeitsrechte und Würde der betroffenen Person beachten.
  • Foto- oder Videoaufnahmen durch Beschäftigte unterlassen, soweit keine zwingende dienstliche und rechtlich zulässige Erforderlichkeit besteht.
  • Rettungsmaßnahmen dürfen durch Zuschauer oder organisatorische Abläufe nicht behindert werden.

7.Zugang für den Rettungsdienst

Betrieblich sicherstellen:

  • geeigneten Zugang öffnen
  • Einweiser bestimmen
  • Rettungswege freihalten
  • genaue Lage der betroffenen Person mitteilen
  • erforderliche Zugangs- oder Schließmöglichkeiten bereitstellen
  • besondere Gefährdungen am Einsatzort mitteilen

8.Übergabe an den Rettungsdienst

Soweit bekannt und für die Versorgung erforderlich mitteilen:

  • beobachteter Ereignisablauf
  • Zeitpunkt des Ereignisses
  • Zustand der Person beim Auffinden
  • relevante Veränderungen
  • bereits durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • gegebenenfalls Einsatz eines AED
  • mögliche Gefahrstoff- oder Unfallbeteiligung
  • weitere für die Versorgung erforderliche bekannte Informationen

Personenbezogene Informationen werden nicht unnötig weitergegeben.

9.Nach dem Ereignis

Nach Abschluss der Akutversorgung:

  • verwendetes Erste-Hilfe-Material ergänzen oder ersetzen
  • eingesetzte Einrichtungen wieder einsatzbereit herstellen
  • erforderliche Reinigung bzw. Desinfektion durchführen
  • Erste-Hilfe-Leistung bzw. Unfall entsprechend den geltenden Anforderungen dokumentieren
  • prüfen, ob Unfallanzeige oder andere Meldepflichten bestehen
  • bei relevantem Anlass Gefährdungsbeurteilung überprüfen
  • organisatorische Schwachstellen auswerten
  • erforderliche Verbesserungsmaßnahmen festlegen

10.Betriebliche Ergänzungen

Folgende betriebliche Angaben werden bei der Erzeugung des betrieblichen Notfallhandbuchs aus den Betriebsstammdaten ergänzt. Sie werden nicht in diesen Standardtext eingebettet:

  • Interne Notrufnummer
  • Ersthelferorganisation
  • Standorte des Erste-Hilfe-Materials
  • AED-Standorte
  • Erste-Hilfe-Raum oder vergleichbare Einrichtung, soweit vorhanden
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Interne verantwortliche Person
  • Besondere örtliche Rettungswege

11.Medizinische Spezialbausteine

Für spezifische medizinische Notfälle sind ergänzende Spezialbausteine vorgesehen:

  • Bewusstlosigkeit (NK-003)
  • Herz-Kreislauf-Stillstand / Reanimation / AED (NK-004)
  • Krampfanfall (NK-005)
  • Akute Atemnot (NK-006)
  • Anaphylaxie (NK-007)
  • Schwere Verletzung / starke Blutung (NK-008)
  • Kopf- und Wirbelsäulenverletzung (NK-009)
  • Hitzenotfall (NK-010)
  • Unterkühlung (NK-011)
  • Vergiftung / Gefahrstoffexposition (NK-012)
  • Augenverletzung / Chemikalienkontakt (NK-013)

Die Spezialbausteine referenzieren diesen Baustein und wiederholen dessen allgemeine Inhalte nicht.

Fachliche Grundlagen

  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung
  • DGUV Vorschrift 1: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, insbesondere Regelungen zur Organisation der Ersten Hilfe · jeweils geltende Fassung
  • ASR A4.3: ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 914 (Änderungsstand November 2024) · Maßgeblich ist die aktuell veröffentlichte, zuletzt 2024 geänderte Fassung – das ursprüngliche Ausgabedatum 2010 ist kein Aktualitätsdatum.
  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 · Grundlage für die aktuellen allgemeinen Erste-Hilfe-Maßnahmen; berücksichtigt die zum Ausgabestand aktuellen Reanimationsrichtlinien von ERC/GRC.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023 · An das aktualisierte Handbuch 204-007 und die aktuellen Empfehlungen des German Resuscitation Council angepasst.
  • DGUV Information 204-033: DGUV Information 204-033 „Notruf-Nummern-Verzeichnis“ · Ausgabe Juli 2025 · Für Aufbau und Organisation der Notrufinformationen.
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025 · Ergänzend, soweit für die Darstellung sinnvoll.
  • DGUV Information 204-022: DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ · Ausgabe Mai 2017 · Nur ergänzende Organisationsquelle, soweit noch einschlägig; ersetzt für konkrete Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht die aktuelleren DGUV Informationen 204-006 und 204-007.

Fachlicher Prüfstand: 22.8.2026