Plötzlich auftretende Erkrankungen oder Verletzungen von Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen, wenn unverzüglich Erste Hilfe oder medizinische Versorgung erforderlich ist.
Für diesen Baustein liegt noch keine kuratierte Einsatzkarte vor. Verbindlich ist derzeit das vollständige Fachkonzept unten.
Dieser Baustein gilt bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Verletzungen von Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen, wenn unverzüglich Erste Hilfe oder medizinische Versorgung erforderlich ist.
Er bildet den allgemeinen medizinischen Notfallbaustein. Spezifische Notfälle wie Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Stillstand, Krampfanfall, Atemnot, Anaphylaxie, schwere Verletzungen sowie Hitze- oder Kälteschäden werden durch eigene ergänzende Bausteine konkretisiert.
Die organisatorische Sicherstellung der Ersten Hilfe ist Pflicht. Umfang und konkrete Ausgestaltung ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsgröße, Betriebsart und vorhandenen besonderen Gefährdungen.
Im Rahmen der Ersten Hilfe insbesondere prüfen:
Bei Unsicherheit über die Schwere des Zustands frühzeitig professionelle medizinische Hilfe hinzuziehen.
Eine medizinische Diagnose durch betriebliches Personal wird weder verlangt noch vorgesehen.
112 insbesondere unverzüglich bei:
Bei der Alarmierung ist die betriebliche Regelung aus NK-001 „Allgemeine Notfallorganisation“ anzuwenden.
Rückfragen der Rettungsleitstelle sind abzuwarten, deren Anweisungen sind zu befolgen.
Erste Hilfe erfolgt entsprechend dem Ausbildungsstand und den aktuell anerkannten Erste-Hilfe-Grundsätzen.
Dabei gilt:
Spezifische Maßnahmen werden in den jeweiligen medizinischen Spezialbausteinen geregelt.
Betrieblich sicherstellen:
Soweit bekannt und für die Versorgung erforderlich mitteilen:
Personenbezogene Informationen werden nicht unnötig weitergegeben.
Nach Abschluss der Akutversorgung:
Folgende betriebliche Angaben werden bei der Erzeugung des betrieblichen Notfallhandbuchs aus den Betriebsstammdaten ergänzt. Sie werden nicht in diesen Standardtext eingebettet:
Für spezifische medizinische Notfälle sind ergänzende Spezialbausteine vorgesehen:
Die Spezialbausteine referenzieren diesen Baustein und wiederholen dessen allgemeine Inhalte nicht.