Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Herz-Kreislauf-Stillstand / Reanimation / AED

Bewusstlose Personen ohne normale Atmung im Betrieb – Beschäftigte, Badegäste, Besucher oder sonstige anwesende Personen mit vermutetem Herz-Kreislauf-Stillstand.

NK-004SpezialbausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 22.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein
BäderPraxisNK-004

Medizinische Notfälle

Herz-Kreislauf-Stillstand / Reanimation / AED

NOTRUF 112
AED HOLEN
SOFORT DRÜCKEN

Bewusstlos + keine normale Atmung

Herz-Kreislauf-Stillstand

Schnappatmung gilt nicht als normale Atmung. Im Zweifel reanimieren.

1

Reanimation

30 : 2

drücken : beatmen

100–120 /min

Frequenz

5–6 cm

Drucktiefe

  • Mitte des Brustkorbs
  • Arme gestreckt, senkrecht drücken
  • Nach jedem Drücken vollständig entlasten
  • Unterbrechungen minimieren
  • Beatmung nicht möglich → kontinuierlich drücken
  • Fortführen, bis der Rettungsdienst übernimmt oder normale Atmung zurückkehrt.
Herzdruckmassage
Mitte des Brustkorbs · Hände übereinander · Arme gestreckt · senkrecht drücken
2

AED

  1. 1AED einschalten
  2. 2Elektroden aufkleben
  3. 3Geräteanweisungen folgen
  4. 4Bei Analyse und Schock niemand berührt die Person
  5. 5Danach sofort weiterdrücken
AED-Elektrodenposition
Elektroden: rechts oben, links seitlich unten
3

Nassbereich

  • Person aus dem Wasser retten
  • Brustkorb abtrocknen – keine Elektroden auf nasser Haut
  • Reanimation nicht unnötig verzögern
  • AED nach Geräteanweisung einsetzen

Nicht tun

  • Keine stabile Seitenlage bei fehlender normaler Atmung.
  • Reanimation nicht unnötig unterbrechen.
  • Person während AED-Analyse oder Schockabgabe nicht berühren.

NK-004 · Version 1.0 · Stand 22.08.2026 · BäderPraxis

Fachliche Grundlagen im zugehörigen Fachkonzept.

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Fachkonzept anzeigen

Entscheidungsweg bei Herz-Kreislauf-Stillstand

Bewusstlos + keine normale Atmung

  1. Notruf 112
  2. AED holen lassen
  3. Herzdruckmassage sofort beginnen
  4. AED anwenden, sobald verfügbar

Normale Atmung kehrt zurück

  1. Wiederbelebung beenden
  2. Atmung fortlaufend überwachen
  3. Maßnahmen nach NK-003 anwenden
  4. Rettungsdienst abwarten

1.Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung.

Eine fehlende oder nicht normale Atmung bei Bewusstlosigkeit ist als Herz-Kreislauf-Stillstand zu behandeln.

Schnappatmung, einzelne unregelmäßige Atemzüge oder zweifelhafte Atembewegungen gelten nicht als normale Atmung.

Bei Zweifel ist zugunsten des Beginns der Wiederbelebung zu entscheiden.

2.Sofortmaßnahmen

  • Eigenschutz sicherstellen.
  • Reaktion der Person prüfen.
  • Hilfe laut herbeirufen.
  • Atemwege öffnen und normale Atmung kurz prüfen.

Keine normale Atmung:

  • sofort 112 veranlassen,
  • AED holen bzw. bringen lassen,
  • unverzüglich mit der Herzdruckmassage beginnen.

Bei mehreren Helfenden Aufgaben gleichzeitig verteilen:

  • eine Person führt die Wiederbelebung durch,
  • eine Person alarmiert 112,
  • eine Person holt den AED,
  • weitere Helfende übernehmen Einweisung und Absicherung.

3.Herzdruckmassage

Die Person ist auf einer möglichst festen Unterlage auf dem Rücken zu lagern.

Herzdruckmassage:

  • Druckpunkt in der Mitte des Brustkorbs,
  • Hände übereinander,
  • Arme möglichst gestreckt,
  • Brustkorb senkrecht nach unten drücken,
  • Frequenz: 100 bis 120 Kompressionen pro Minute,
  • Drucktiefe beim Erwachsenen etwa 5 bis maximal 6 cm,
  • Brustkorb nach jeder Kompression vollständig entlasten,
  • Unterbrechungen so kurz wie möglich halten.

Die Herzdruckmassage hat höchste Priorität.

4.Beatmung

Bei entsprechend ausgebildeten und dazu bereiten Helfenden:

  • 30 Herzdruckmassagen
  • 2 Beatmungen
  • anschließend fortlaufend 30 : 2.

Die Beatmung ist so durchzuführen, dass eine erkennbare Brustkorbbewegung entsteht. Nicht übermäßig beatmen.

Kann oder möchte eine helfende Person keine Beatmung durchführen:

  • kontinuierliche Herzdruckmassage durchführen.

Die Wiederbelebung darf nicht deshalb unterbleiben, weil eine Beatmung nicht möglich ist.

5.AED

Der AED ist so früh wie möglich einzusetzen.

Sobald das Gerät verfügbar ist:

  • AED einschalten,
  • Sprachanweisungen befolgen,
  • Oberkörper freimachen,
  • Elektroden entsprechend Abbildung auf den Elektroden aufkleben,
  • Wiederbelebung nur so kurz wie unbedingt notwendig unterbrechen.

Während der Rhythmusanalyse berührt niemand die betroffene Person.

Wenn ein Schock empfohlen wird:

  • sicherstellen, dass niemand die Person berührt,
  • Schock entsprechend Geräteanweisung auslösen bzw. automatische Schockabgabe abwarten,
  • anschließend sofort wieder mit der Herzdruckmassage beginnen.

Wenn kein Schock empfohlen wird:

  • sofort Wiederbelebung fortsetzen.

Der AED bleibt bis zur Übernahme durch den Rettungsdienst angeschlossen.

6.Besonderheiten im Schwimmbad / Nassbereich

Da dieser Baustein in Bäderbetrieben eingesetzt wird, sind die folgenden Besonderheiten ausdrücklich zu berücksichtigen.

  • Person vor der Reanimation soweit erforderlich aus dem Wasser retten.
  • Reanimation auf möglichst fester und sicherer Unterlage durchführen.
  • Brustkorb für die AED-Anwendung ausreichend abtrocknen.
  • Elektroden nicht auf sichtbar nasser Haut aufbringen.
  • Sicherstellen, dass während einer Schockabgabe niemand direkten Körperkontakt mit der betroffenen Person hat.
  • AED entsprechend Herstellerangaben verwenden.
  • Wasser im Umfeld darf die notwendige Wiederbelebung nicht unnötig verzögern.

Der Einsatz eines AED ist im Schwimmbad- und Nassbereich möglich und vorgesehen; eine pauschale Untersagung ist nicht zulässig.

7.Unterbrechungen vermeiden

Wiederbelebungsmaßnahmen nur unterbrechen:

  • für unbedingt erforderliche Beatmung,
  • während erforderlicher AED-Analyse bzw. Schockabgabe,
  • wenn die Person wieder eindeutig Lebenszeichen und normale Atmung zeigt,
  • bei Übernahme durch professionelle Rettungskräfte,
  • wenn Helfende körperlich nicht mehr in der Lage sind fortzufahren,
  • wenn eine erhebliche Eigengefährdung entsteht.

Die AED-Vorbereitung ist möglichst parallel zur laufenden Herzdruckmassage durchzuführen.

8.Helferwechsel

Bei mehreren geeigneten Helfenden ist ein regelmäßiger Wechsel bei der Herzdruckmassage zu ermöglichen, bevor die Qualität wegen Ermüdung deutlich abnimmt.

Der Wechsel ist mit möglichst kurzer Unterbrechung durchzuführen.

9.Wenn wieder normale Atmung einsetzt

Zeigt die Person wieder eindeutige Lebenszeichen und normale Atmung:

  • Wiederbelebung beenden,
  • Bewusstsein und Atmung fortlaufend überwachen,
  • bei weiterhin bestehender Bewusstlosigkeit Maßnahmen nach NK-003 anwenden,
  • AED angeschlossen lassen, soweit das Gerät bzw. der Rettungsdienst nichts anderes vorgibt,
  • Rettungsdienst abwarten.

Bei erneut fehlender normaler Atmung ist die Wiederbelebung sofort fortzusetzen.

10.Übergabe an Rettungsdienst

Soweit bekannt mitteilen:

  • Zeitpunkt des Auffindens,
  • Zeitpunkt des Beginns der Reanimation,
  • Zustand beim Auffinden,
  • Dauer der Wiederbelebung,
  • erfolgte Beatmung,
  • Einsatz des AED,
  • Anzahl abgegebener Schocks, sofern bekannt,
  • relevante beobachtete Ereignisse,
  • mögliche Unfallursache, Ertrinkungsereignis oder Gefahrstoffbeteiligung.

Die Reanimation ist bis zur tatsächlichen Übernahme fortzuführen, sofern kein anderer Beendigungsgrund vorliegt.

11.Nachbereitung

Für Dokumentation, Nachbesprechung und Betreuung der Einsatzkräfte nach dem Ereignis gilt das Vorgehen aus NK-002 „Medizinischer Notfall allgemein“.

Zusätzlich prüfen:

  • Funktionierte die Alarmierung ohne Verzögerung?
  • War der AED schnell erreichbar?
  • War der AED einsatzbereit?
  • War der Standort eindeutig bekannt?
  • Standen ausreichend geeignete Helfende zur Verfügung?
  • Funktionierte die Einweisung des Rettungsdienstes?
  • Gab es vermeidbare Unterbrechungen?
  • Muss AED-Verbrauchsmaterial ersetzt werden?
  • Muss das Gerät nach Herstellervorgabe kontrolliert werden?
  • Besteht zusätzlicher Unterweisungs- oder Übungsbedarf?

Nach belastenden Ereignissen ist geeignete betriebliche Nachsorge für beteiligte Beschäftigte zu berücksichtigen.

12.Betriebliche Ergänzungen

Die nachfolgenden Angaben sind betriebsspezifisch. Sie bleiben bewusst nicht Teil dieses Standardtextes und werden bei der Erzeugung des betrieblichen Notfallhandbuchs aus den zentral gepflegten Betriebsstammdaten ergänzt:

  • Interne Notrufnummer
  • AED-Standort bzw. AED-Standorte
  • Ersthelferorganisation
  • Standorte des Erste-Hilfe-Materials
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Verantwortliche Person
  • Besondere örtliche Rettungswege

Fachliche Grundlagen

  • GRC/ERC Reanimationsleitlinien 2025: Reanimationsleitlinien 2025 des German Resuscitation Council (GRC) auf Grundlage der Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) – Lebensrettende Basismaßnahmen bei Erwachsenen / AED · Veröffentlicht 22.10.2025 (Oktober 2025) · Aktueller Leitlinienstand und maßgeblich für die Reanimationsmaßnahmen dieses Bausteins – insbesondere Basic Life Support und AED: frühe hochwertige Herzdruckmassage (100–120/min, 5–6 cm), 30:2-Schema, frühestmöglicher AED-Einsatz, Minimierung von Unterbrechungen.
  • DGUV Information 204-001: DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe (Plakat, DIN A2)“ · Ausgabe Juli 2026 · Aktuell veröffentlichte DGUV-Darstellung der betrieblichen Erste-Hilfe-Kette; für die konkreten Reanimationsmaßnahmen bleibt der ERC/GRC-Leitlinienstand 2025 maßgeblich.
  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 · Betriebliche Erste-Hilfe-Grundlage, soweit die konkrete Reanimationsmaßnahme nicht durch den aktuelleren ERC/GRC-Leitlinienstand 2025 fortentwickelt wurde.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste-Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025
  • DGUV Information 204-010: DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2018 · Nur ergänzend für die betriebliche AED-Organisation. Für konkrete Reanimationsmaßnahmen wird der aktuelle Leitlinienstand 2025 priorisiert.
  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung

Fachlicher Prüfstand: 22.8.2026