Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Krampfanfall

Plötzlich auftretende unwillkürliche krampfartige Bewegungen bei Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen – insbesondere generalisierter Krampfanfall mit Bewusstseinsstörung, einschließlich Krampfanfall im Wasser.

NK-005SpezialbausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 22.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein
BäderPraxisNK-005

Medizinische Notfälle

Krampfanfall

VOR VERLETZUNGEN SCHÜTZEN
KRAMPF NICHT GEWALTSAM UNTERBRECHEN

Versteifung und/oder unkontrollierte rhythmische Zuckungen

Krampfanfall

Plötzlicher Bewusstseinsverlust und Sturz möglich. Nach dem Anfall häufig Verwirrtheit, Müdigkeit oder Erinnerungslücke.

1

Nassbereich

  • Sofort aus dem Wasser retten – Eigenschutz beachten
  • Bewusstsein und normale Atmung prüfen
  • Danach nach NK-003 / NK-004 handeln

Während des Anfalls

  • Ruhe bewahren – Beginn und Dauer beachten
  • Gefahrenbereich sichern
  • Harte oder gefährliche Gegenstände entfernen
  • Kopf schützen, z. B. weich unterlegen
  • Person nicht festhalten oder niederdrücken
  • Krampfbewegungen nicht stoppen
  • Nichts in den Mund stecken
  • Atmung und Zustand beobachten
Verletzungsschutz / sicheres Umfeld
Kopf schützen, gefährliche Gegenstände entfernen

Nach dem Anfall

  • Bewusstsein und Atmung prüfen
  • Normale Atmung + Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage
  • Atmung überwachen, Wärme erhalten
  • Verletzungen erkennen und erstversorgen
  • Person beruhigen, abschirmen, nicht aufstehen lassen
  • Keine normale Atmung: Reanimation nach NK-003 beginnen, AED nach NK-004 einsetzen

Notruf 112

sofort alarmieren bei

  • Anfallsdauer über 5 Minuten
  • Mehrere Anfälle ohne vollständige Erholung
  • Erstmaliger Anfall oder unklare Situation
  • Verletzung, insbesondere nach Sturz
  • Anfall im Wasser
  • Atemprobleme oder fehlende normale Atmung
  • Zustand wirkt akut bedrohlich

Nicht tun

  • Nicht festhalten.
  • Nicht niederdrücken.
  • Nichts in den Mund stecken.
  • Keine Getränke oder Medikamente während Krampf oder Bewusstlosigkeit.
  • Nicht unbeaufsichtigt lassen.

NK-005 · Version 1.0 · Stand 22.08.2026 · BäderPraxis

Fachliche Grundlagen im zugehörigen Fachkonzept.

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Entscheidungsweg nach dem Krampfanfall

Bewusstlos + normale Atmung

  1. Maßnahmen nach NK-003 anwenden
  2. Stabile Seitenlage
  3. Atmung weiter überwachen
  4. erforderlichenfalls 112

Bewusstlos + keine normale Atmung

  1. Sofort 112
  2. Reanimation beginnen
  3. AED einsetzen
  4. NK-004 anwenden

Person wieder ansprechbar

  1. Beruhigen und Ruhe ermöglichen
  2. Weiter beobachten
  3. Mögliche Verletzungen beurteilen
  4. Medizinische Hilfe entsprechend Verlauf veranlassen

1.Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei plötzlich auftretenden unwillkürlichen krampfartigen Bewegungen, insbesondere bei einem generalisierten Krampfanfall mit Bewusstseinsstörung.

Ein Krampfanfall kann unterschiedliche Ursachen haben. Betriebliches Erste-Hilfe-Personal stellt keine medizinische Diagnose; eine Einordnung der Ursache ist für die Erste Hilfe nicht erforderlich.

Wichtig: Krampfartige Bewegungen können auch im Zusammenhang mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand auftreten.

Nach Ende der krampfartigen Bewegungen deshalb unverzüglich:

  • Reaktion/Bewusstsein prüfen,
  • normale Atmung prüfen.

Fehlt eine normale Atmung:

  • Herz-Kreislauf-Stillstand annehmen,
  • NK-004 anwenden,
  • Reanimation nicht verzögern.

2.Sofortmaßnahmen während des Krampfanfalls

  • Eigenschutz sicherstellen.
  • Ruhe bewahren.
  • Beginn des Krampfanfalls möglichst zeitlich erfassen.
  • Gefahren im unmittelbaren Umfeld beseitigen.
  • Gegenstände entfernen, an denen sich die Person verletzen kann.
  • Kopf soweit praktisch möglich vor Verletzungen schützen.
  • Zuschauer und nicht benötigte Personen fernhalten.
  • Person nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei bedrohlichem oder unklarem Verlauf 112 frühzeitig veranlassen.

3.Nicht tun

  • Person nicht gewaltsam festhalten.
  • Krampfbewegungen nicht unterdrücken.
  • Nichts in den Mund stecken.
  • Mund nicht gewaltsam öffnen.
  • Keine Gegenstände zwischen die Zähne einführen.
  • Keine Getränke oder Nahrung geben.
  • Keine eigenmächtigen Medikamente verabreichen.
  • Person während der aktiven Krampfphase nicht unnötig bewegen, sofern keine zusätzliche unmittelbare Gefahr besteht.

Individuell ärztlich verordnete Notfallmedikation ist nicht Teil dieses Standardbausteins. Sie darf nur auf Grundlage einer gesonderten betrieblichen Regelung mit eindeutiger Zuständigkeit und erforderlicher Einweisung zum Einsatz kommen.

4.Nach Ende der Krampfbewegungen

Unverzüglich:

  • Reaktion/Bewusstsein prüfen,
  • normale Atmung prüfen.

A. Bewusstlos + normale Atmung:

  • Maßnahmen nach NK-003 anwenden,
  • stabile Seitenlage,
  • Atmung weiter überwachen,
  • erforderlichenfalls 112.

B. Bewusstlos + keine normale Atmung:

  • sofort 112,
  • Reanimation beginnen,
  • AED einsetzen,
  • NK-004 anwenden.

C. Person wieder ansprechbar:

  • beruhigen,
  • Ruhe ermöglichen,
  • weiter beobachten,
  • mögliche Verletzungen beurteilen,
  • Orientierung und Allgemeinzustand beobachten,
  • medizinische Hilfe entsprechend Verlauf veranlassen.

5.Notruf 112

112 insbesondere unverzüglich bzw. frühzeitig bei:

  • Anfallsdauer über 5 Minuten,
  • erstmalig beobachtetem oder nicht sicher einzuordnendem Krampfanfall,
  • mehreren Krampfanfällen ohne ausreichende Erholung dazwischen,
  • Bewusstlosigkeit nach dem Krampfanfall,
  • fehlender oder nicht normaler Atmung,
  • schweren Verletzungen, insbesondere nach Sturz,
  • Krampfanfall im Wasser,
  • möglichem Bade-/Ertrinkungsereignis,
  • Schwangerschaft,
  • möglicher Vergiftung oder erheblicher Gefahrstoffexposition,
  • deutlicher Verschlechterung des Allgemeinzustands,
  • sonstigem unklaren oder bedrohlichem Verlauf.

Bei Zweifeln ist professionelle medizinische Hilfe frühzeitig hinzuzuziehen.

Eine Anfallsdauer über 5 Minuten ist ein eigenständiger Alarmierungsgrund; auch bei kürzerer Dauer kann der Verlauf einen Notruf erfordern.

6.Besonderheit Schwimmbad / Wasser

Ein Krampfanfall im Wasser bedeutet akute Ertrinkungsgefahr.

Deshalb:

  • Person unter Beachtung des Eigenschutzes unverzüglich aus dem Wasser retten.
  • 112 frühzeitig alarmieren.
  • Nach der Rettung sofort Bewusstsein und normale Atmung prüfen.
  • Bei fehlender normaler Atmung sofort NK-004 anwenden.
  • Bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung NK-003 anwenden.
  • Bis zur Übergabe an den Rettungsdienst engmaschig beobachten.

Die direkte Verknüpfung zum Baustein „Bade-/Ertrinkungsunfall“ ist vorgesehen und wird ergänzt, sobald dieser Baustein kuratiert ist.

7.Verletzungsschutz

Während des Krampfanfalls:

  • gefährliche Gegenstände entfernen,
  • harte Kanten soweit möglich abschirmen,
  • Kopf schützen,
  • zusätzliche Gefahren durch Wasser, Treppen, Maschinen, Verkehr oder technische Anlagen berücksichtigen.

Die Person wird nur aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich bewegt, wenn dort eine zusätzliche erhebliche Gefährdung besteht.

8.Beobachtung nach dem Anfall

Nach einem Krampfanfall können insbesondere Müdigkeit, Verwirrtheit oder eingeschränkte Orientierung bestehen.

Deshalb:

  • Person nicht unbeaufsichtigt lassen,
  • ruhig ansprechen,
  • vor weiteren Gefahren schützen,
  • Atmung und Allgemeinzustand beobachten,
  • keine sofortige Rückkehr zu gefährlichen Tätigkeiten zulassen.

Weitere medizinische Entscheidungen bleiben dem Rettungsdienst bzw. ärztlichem Fachpersonal vorbehalten.

9.Übergabe an den Rettungsdienst

Soweit bekannt mitteilen:

  • Zeitpunkt des Beginns,
  • ungefähre Dauer,
  • beobachteter Verlauf,
  • Bewusstseinszustand,
  • Atmung nach Ende des Krampfanfalls,
  • Verletzungen,
  • möglicher Sturz,
  • Beteiligung von Wasser,
  • mögliche Gefahrstoff- oder Vergiftungsbeteiligung,
  • durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • weitere Anfälle während der Betreuung.

Keine Spekulationen über medizinische Ursachen.

10.Nachbereitung

Dokumentation, Nachbesprechung und Betreuung beteiligter Beschäftigter nach dem Ereignis erfolgen ergänzend nach dem Vorgehen aus NK-002 „Medizinischer Notfall allgemein“.

Zusätzlich prüfen:

  • Wurde der Notfall schnell erkannt?
  • War der Bereich ausreichend gesichert?
  • Wurde die Person vor zusätzlichen Verletzungen geschützt?
  • Wurde vermieden, Gegenstände in den Mund einzuführen?
  • Wurden Bewusstsein und Atmung nach dem Krampfanfall korrekt beurteilt?
  • Funktionierte die Alarmierung?
  • Waren Rettungswege frei?
  • Bestanden zusätzliche Risiken durch Wasser oder technische Anlagen?

Erkenntnisse daraus fließen in Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und betriebliche Notfallorganisation ein.

11.Betriebliche Ergänzungen

Die folgenden Angaben sind betriebsspezifisch und bleiben bewusst außerhalb dieses Standardtextes. Sie werden bei der Erzeugung des betrieblichen Notfallhandbuchs aus den zentral gepflegten Betriebsstammdaten ergänzt:

  • Interne Notrufnummer
  • Ersthelferorganisation
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Standort des Erste-Hilfe-Materials
  • AED-Standort bzw. AED-Standorte
  • Interne verantwortliche Person

Eine gesonderte betriebliche Regelung zu individuell ärztlich verordneter Notfallmedikation (eindeutige Zuständigkeit, erforderliche Einweisung) ist – sofern im Betrieb vorgesehen – ebenfalls betrieblich zu ergänzen.

Fachliche Grundlagen

  • GRC/ERC Reanimationsleitlinien 2025: Reanimationsleitlinien 2025 des German Resuscitation Council (GRC) auf Grundlage der Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) · Veröffentlicht 22.10.2025 (Oktober 2025) · Aktueller Leitlinienzyklus und maßgeblich für diesen Baustein: Erkennung eines möglichen Herz-Kreislauf-Stillstands, Beurteilung von Bewusstsein und normaler Atmung, unmittelbarer Übergang zur Reanimation bei fehlender normaler Atmung. Nächste reguläre Aktualisierung vorgesehen 2030.
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste-Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025 · Aktuelle betriebliche Erste-Hilfe-Darstellung der Rettungskette: Bewusstsein prüfen, Atmung prüfen, normale Atmung → stabile Seitenlage / Überwachung, keine normale Atmung → 112 / AED / Wiederbelebung.
  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 · Betriebliche Erste-Hilfe-Grundlage, soweit konkrete Maßnahmen nicht durch den aktuelleren ERC/GRC-Leitlinienstand 2025 konkretisiert oder fortentwickelt wurden.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023 · Weiterhin gültige Grundlage, soweit nicht durch den ERC/GRC-Leitlinienstand 2025 konkretisiert oder fortentwickelt.
  • DGUV Information 204-022: DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ · Ausgabe Mai 2017 · Ergänzende betriebliche Grundlage zur Organisation der Ersten Hilfe; für konkrete Maßnahmen beim Krampfanfall bleiben DGUV 204-007 (2023) und der ERC/GRC-Stand 2025 maßgeblich.
  • Deutsche Epilepsievereinigung – Erste Hilfe bei epileptischen Anfällen: Deutsche Epilepsievereinigung e. V. „Erste Hilfe“ / Faltblatt „Epilepsie: Erste Hilfe bei großem Anfall“ · Online-Angebot, Faltblatt Stand November 2024 · Fachlich speziellere Quelle für epileptische Anfälle: Umfeld sichern, Person vor Verletzungen schützen, nicht festhalten, nichts in den Mund; Notruf u. a. bei Anfallsdauer über 5 Minuten (Status-epilepticus-Risiko), Serienanfällen ohne Erholung, Erstanfall, Verletzung. Deckt sich mit DGUV 204-007 – keine Abweichung, die 5-Minuten-Grenze ist damit verifiziert.
  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung

Fachlicher Prüfstand: 22.8.2026