Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Akute Atemnot

Plötzlich auftretende oder sich rasch verschlimmernde Atemnot bei Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen – einschließlich Atemnot während oder nach einem Aufenthalt im Wasser.

NK-006SpezialbausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 23.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein
BäderPraxisNK-006

Medizinische Notfälle

Akute Atemnot

ATMUNG ERLEICHTERN
BERUHIGEN · BEI SCHWERER ATEMNOT 112

Person bekommt „keine Luft“ oder atmet sichtbar erschwert

Akute Atemnot

Kann nur noch kurze Sätze sprechen; Unruhe, Angst sowie blasse oder bläuliche Haut/Lippen sind Warnzeichen.

Bewusstlosigkeit / Atmung

Bewusstlos – normale Atmung vorhanden

  1. Atemwege sichern / Seitenlage nach Erste-Hilfe-System
  2. Atmung fortlaufend überwachen
  3. Person nicht allein lassen
Stabile Seitenlage
Stabile Seitenlage: Kopf überstreckt, Mund nach unten

Bewusstlos – keine normale Atmung

  1. Sofort Reanimation nach NK-003 beginnen
  2. AED nach NK-004 einsetzen
  3. Notruf 112 sicherstellen
Herzdruckmassage
Mitte des Brustkorbs · Hände übereinander · Arme gestreckt · senkrecht drücken
1

Nassbereich

  • Atemnot im Wasser ist akut lebensgefährlich: unverzüglich sichere Rettung aus dem Wasser – Eigenschutz beachten
  • Danach Belastung beenden, Atmung beurteilen und nach dieser Karte handeln
  • Bewusstlosigkeit / keine normale Atmung: sofort nach NK-003 / NK-004 weiterhandeln

Handeln

  • Ruhe bewahren und Person beruhigen
  • Belastung sofort beenden
  • Atemerleichternde Position: bevorzugte Haltung unterstützen, Oberkörper aufrecht
  • Enge Kleidung im Hals-/Brustbereich lockern
  • Für Ruhe sorgen, beengende Situation vermeiden.
  • Bewusstsein und Atmung fortlaufend beobachten
  • Bei eigener ärztlich verordneter Notfallmedikation: Selbstanwendung unterstützen.
  • Person nicht allein lassen
Atemerleichternde Position
Atemerleichternde Position: aufrecht sitzen, Hände auf die Oberschenkel

Notruf 112

sofort alarmieren bei

  • Schwerer oder rasch zunehmender Atemnot
  • Deutlicher Sprechunfähigkeit durch Atemnot
  • Bläulicher Verfärbung von Lippen/Haut
  • Bewusstseinsstörung
  • Kollaps
  • Unklarer schwerer Atemnot
  • Fehlender Besserung
  • Situation wirkt akut bedrohlich

Nicht tun

  • Nicht flach hinlegen, wenn dadurch die Atemnot verstärkt wird.
  • Keine körperliche Belastung erzwingen.
  • Keine fremden Medikamente verabreichen.
  • Keine nicht verordneten Inhalationsmittel geben.
  • Nicht allein lassen.
  • Notruf bei schwerer Atemnot nicht verzögern.

NK-006 · Version 1.0 · Stand 23.08.2026 · BäderPraxis

Fachliche Grundlagen im zugehörigen Fachkonzept.

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Entscheidungsweg bei Bewusstlosigkeit

Bewusstlos + normale Atmung vorhanden

  1. Atemwege sichern / Seitenlage entsprechend dem bestehenden Erste-Hilfe-System
  2. Atmung fortlaufend überwachen
  3. Person nicht allein lassen

Bewusstlos + keine normale Atmung

  1. Sofort Reanimation nach NK-003 beginnen
  2. AED nach NK-004 einsetzen
  3. Notruf 112 sicherstellen

1.Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei plötzlich auftretender oder sich rasch verschlimmernder Atemnot – unabhängig davon, ob eine Vorerkrankung bekannt ist.

Akute Atemnot kann viele verschiedene Ursachen haben. Betriebliches Erste-Hilfe-Personal stellt keine medizinische Diagnose; dieser Baustein behandelt ausschließlich das Symptom Atemnot, nicht einzelne Grunderkrankungen.

Maßgeblich ist der unmittelbar beobachtbare Zustand der Person: Atmung, Sprechfähigkeit, Farbe von Haut und Lippen sowie Bewusstsein.

2.Mögliche Anzeichen

Mögliche Zeichen einer akuten Atemnot:

  • Sichtbar erschwerte oder sehr schnelle Atmung.
  • Betroffene Person bekommt „keine Luft“ oder kann nur noch kurze Sätze sprechen.
  • Unruhe, Angst oder Panik.
  • Auffällige Atemgeräusche.
  • Blasse oder bläulich wirkende Haut oder Lippen.
  • Zunehmende Erschöpfung oder Bewusstseinsstörung.

Bereits einzelne dieser Zeichen können auf eine ernste Situation hinweisen. Bei schwerer oder rasch zunehmender Atemnot darf der Notruf nicht verzögert werden.

3.Sofortmaßnahmen

  • Ruhe bewahren und die betroffene Person beruhigen.
  • Belastung sofort beenden.
  • Eine atemerleichternde Position ermöglichen; die bevorzugte Haltung der Person unterstützen, in der Regel Oberkörper aufrecht.
  • Enge Kleidung im Hals- und Brustbereich soweit sinnvoll lockern.
  • Für Ruhe und möglichst freie Luftzufuhr sorgen.
  • Bewusstsein und Atmung fortlaufend beobachten.
  • Person nicht allein lassen.

4.Atemerleichternde Position

Die meisten Betroffenen atmen in aufrechter Haltung leichter. Unterstützt wird die Position, die die Person selbst als am erträglichsten empfindet – häufig sitzend mit aufrechtem Oberkörper, die Hände auf die Oberschenkel gestützt.

  • Person nicht flach hinlegen, wenn dadurch die Atemnot verstärkt wird.
  • Keine Haltung erzwingen; die von der Person gewählte Position ist der beste Hinweis.
  • Bei zunehmender Erschöpfung gegen Umkippen sichern und den Zustand engmaschig überwachen.

5.Persönliche Notfallmedikation

Vorhandene persönliche Notfallmedikation wird nur unterstützt, wenn sie der betroffenen Person selbst verordnet wurde und diese sie selbst anwenden kann beziehungsweise entsprechend dem betrieblich festgelegten Erste-Hilfe-Verfahren gehandelt wird.

  • Keine fremden Medikamente verabreichen.
  • Keine nicht verordneten Inhalationsmittel geben.
  • Keine eigenmächtige Medikamentengabe als allgemeine Standardmaßnahme.

Individuell ärztlich verordnete Notfallmedikation ist nicht Teil dieses Standardbausteins; eine Abbildung im Betrieb erfordert eine gesonderte betriebliche Regelung mit eindeutiger Zuständigkeit und erforderlicher Einweisung.

6.Nicht tun

  • Person nicht flach hinlegen, wenn dadurch die Atemnot verstärkt wird.
  • Keine körperliche Belastung erzwingen.
  • Keine fremden Medikamente verabreichen.
  • Keine nicht verordneten Inhalationsmittel geben.
  • Person nicht allein lassen.
  • Notruf bei schwerer Atemnot nicht verzögern.

7.Bewusstlosigkeit und Atmung

Wird die betroffene Person bewusstlos, entscheidet die Beurteilung der Atmung über das weitere Vorgehen.

Normale Atmung vorhanden:

  • Atemwege sichern / Seitenlage entsprechend dem bestehenden Erste-Hilfe-System.
  • Atmung fortlaufend weiter überwachen.

Keine normale Atmung:

  • Sofort Reanimation nach NK-003 beginnen, AED nach NK-004 einsetzen.
  • Notruf 112 sicherstellen, sofern noch nicht geschehen.

8.Notruf 112

Bei schwerer oder rasch zunehmender Atemnot wird der Rettungsdienst sofort alarmiert. Die Alarmierung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob zunächst abgewartet wird, ob sich der Zustand bessert.

Sofort alarmieren bei:

  • Schwerer oder rasch zunehmender Atemnot.
  • Deutlicher Sprechunfähigkeit durch Atemnot.
  • Bläulicher Verfärbung von Lippen oder Haut.
  • Bewusstseinsstörung.
  • Kollaps.
  • Unklarer schwerer Atemnot.
  • Fehlender Besserung.
  • Wenn die Situation akut bedrohlich erscheint.

9.Besonderheit Schwimmbad / Wasser

Atemnot kann im Wasser akut lebensgefährlich werden, weil die Person sich nicht mehr sicher über Wasser halten kann.

  • Befindet sich die Person im Wasser: unverzüglich sichere Rettung aus dem Wasser unter Eigenschutz.
  • Anschließend Belastung beenden, Atmung beurteilen und entsprechend dieser Anweisung handeln.
  • Bei Bewusstlosigkeit beziehungsweise fehlender normaler Atmung unmittelbar nach NK-003/NK-004 weiterhandeln.

10.Übergabe an den Rettungsdienst

  • Zeitpunkt des Beginns und den Verlauf der Atemnot mitteilen.
  • Beobachtete Zeichen benennen (Sprechfähigkeit, Hautfarbe, Atemgeräusche, Bewusstsein).
  • Durchgeführte Maßnahmen mitteilen (Position, unterstützte Notfallmedikation).
  • Bekannte Vorerkrankungen oder vorhandene Notfallmedikamente der Person ansprechen, sofern bekannt.
  • Einweisung des Rettungsdienstes am betrieblichen Einweisungspunkt sicherstellen.

11.Nachbereitung

  • Ereignis im betrieblichen Erste-Hilfe-System dokumentieren.
  • Eingesetzte Erste-Hilfe-Materialien prüfen und ergänzen.
  • Einsatz im Team nachbesprechen; Belastung der Einsatzkräfte beachten.
  • Erkenntnisse für Abläufe und Unterweisung nutzen.

12.Betriebliche Ergänzungen

Folgende Angaben sind betriebsspezifisch zu hinterlegen (Stammdaten):

  • Interne Notrufnummer / interne Meldewege
  • Ersthelferorganisation
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • AED-Standorte
  • Interne verantwortliche Person

Eine gesonderte betriebliche Regelung zur Unterstützung persönlicher Notfallmedikation (eindeutige Zuständigkeit, erforderliche Einweisung) ist – sofern im Betrieb vorgesehen – ebenfalls betrieblich zu ergänzen.

Fachliche Grundlagen

  • GRC/ERC Reanimationsleitlinien 2025: Reanimationsleitlinien 2025 des German Resuscitation Council (GRC) auf Grundlage der Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) einschließlich Erste-Hilfe-Kapitel · Veröffentlicht 22.10.2025 (Oktober 2025) · Aktueller Leitlinienzyklus und maßgeblich für diesen Baustein: Beurteilung von Bewusstsein und normaler Atmung, unmittelbarer Übergang zur Reanimation bei fehlender normaler Atmung sowie die Erste-Hilfe-Empfehlung, bei Atemnot die von der betroffenen Person bevorzugte Haltung zu unterstützen (Position of comfort). Nächste reguläre Aktualisierung vorgesehen 2030.
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste-Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025 · Aktuelle betriebliche Erste-Hilfe-Darstellung der Rettungskette: Bewusstsein prüfen, Atmung prüfen, normale Atmung → stabile Seitenlage / Überwachung, keine normale Atmung → 112 / AED / Wiederbelebung.
  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 · Betriebliche Erste-Hilfe-Grundlage, Kapitel „Akute Erkrankungen“: bei Atemnot Person beruhigen, Belastung beenden, atemerleichternde Haltung mit aufrechtem Oberkörper ermöglichen, enge Kleidung lockern, für frische Luft sorgen und bei schwerer Atemnot den Rettungsdienst alarmieren – soweit nicht durch den aktuelleren ERC/GRC-Leitlinienstand konkretisiert oder fortentwickelt.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023 · Weiterhin gültige Grundlage, soweit nicht durch den ERC/GRC-Leitlinienstand konkretisiert oder fortentwickelt.
  • DGUV Information 204-001: DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe“ (Plakat, DIN A2) · Ausgabe Juli 2026 · Aktuelle plakative Darstellung der betrieblichen Rettungskette; dient der Konsistenzprüfung der Aushangfassung.
  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung

Fachlicher Prüfstand: 23.8.2026