Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Kopf- und Wirbelsäulenverletzung

Verdacht auf eine Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung bei Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen – insbesondere nach Stürzen, Kopfsprüngen in flaches Wasser und Zusammenstößen im gesamten Bäderbetrieb einschließlich Nassbereich, Außenbereich und Technik.

NK-009SpezialbausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 23.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein
BäderPraxisNK-009

Medizinische Notfälle

Kopf- und Wirbelsäulenverletzung

NICHT UNNÖTIG BEWEGEN
KOPF UND HALS RUHIG HALTEN
NOTRUF 112

Sturz auf Kopf oder Rücken – Sprung ins flache Wasser

Person ansprechen – nicht bewegen – 112 rufen lassen

Der Verdacht genügt – Ersthelfende stellen keine Diagnose.

Bewusstsein und Atmung entscheiden

Bewusstlos + normale Atmung

  1. 112
  2. Atemwege sichern
  3. In vorgefundener Lage belassen, wenn der Atemweg frei bleibt
  4. Nur wenn zur Atemwegssicherung nötig: vorsichtig in stabile Seitenlage – Bewegungen von Kopf, Hals und Rumpf begrenzen
  5. Atmung fortlaufend überwachen
Stabile Seitenlage
Stabile Seitenlage: Kopf überstreckt, Mund nach unten

Keine normale Atmung

  1. 112
  2. Sofort reanimieren (NK-003)
  3. AED einsetzen (NK-004)
  4. Verdacht verzögert Wiederbelebung nicht
1

Nassbereich

  • Eigenschutz – Person vor Untergehen schützen
  • Kopf, Hals und Rumpf möglichst stabil halten – keine Lage erzwingen
  • Schonend, aber ohne Verzögerung aus dem Wasser retten
  • Bewusstsein und Atmung prüfen
  • Normale Atmung: ruhig lagern, 112
  • Keine normale Atmung: NK-003 / NK-004

Handeln

  • Unfallstelle sichern, Eigenschutz beachten
  • Person möglichst in der vorgefundenen Lage belassen – keine Position erzwingen
  • Nicht aufsetzen, aufstehen oder umhergehen lassen
  • Kopf und Hals ruhig halten – wache Person hält den Kopf möglichst selbst in bequemer stabiler Position
  • Person ansprechen, beruhigen, zur Ruhe auffordern
  • Bewusstsein und normale Atmung fortlaufend überwachen
  • Notruf 112 veranlassen
  • Wärme erhalten
  • Betreuen, bis der Rettungsdienst übernimmt – nicht allein lassen
Kopf und Hals ruhig halten
Person möglichst liegen lassen – Kopf und Hals ruhig halten, keine Position erzwingen

Lebensrettende Maßnahmen haben Vorrang

  • Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung verhindert oder verzögert niemals lebensrettende Maßnahmen
  • Bewusstlos + normale Atmung: Atemwege sichern – in vorgefundener Lage belassen, wenn der Atemweg frei bleibt; Seitenlage nur, wenn zur Atemwegssicherung erforderlich
  • Keine normale Atmung: sofort reanimieren (NK-003), AED (NK-004) – ohne Verzögerung

Nicht tun

  • Person nicht unnötig bewegen, nicht aufsetzen oder aufstehen lassen.
  • Kopf oder Hals nicht gewaltsam ausrichten – nichts einrenken oder strecken.
  • Wirbelsäule nicht „testen“, keine Beweglichkeitsprüfung provozieren.
  • Keine Speisen oder Getränke geben.
  • Person nicht allein lassen.
  • Lebensrettende Maßnahmen nicht aus Angst vor Wirbelsäulenschäden unterlassen.

Warnzeichen nach Kopfverletzung

  • Bewusstlosigkeit, auch nur vorübergehend
  • Zunehmende Benommenheit, Verwirrtheit, Erinnerungslücke
  • Wiederholtes Erbrechen oder Krampfanfall
  • Auffällige Pupillenreaktion, Lähmung, Taubheit, Kribbeln
  • Flüssigkeit oder Blut aus Ohr/Nase nach Kopftrauma
  • Keine eigene neurologische Untersuchung – Warnzeichen genügen

Blutende Kopfwunde

  • Blutung nach NK-008 versorgen – direkter Druck mit sauberem Material
  • Keine unnötige Manipulation an der Wunde
  • Kein starker punktueller Druck auf erkennbar deformierte Stelle
  • Schwere Kopfverletzung: Notruf 112

NK-009 · Version 1.0 · Stand 23.08.2026 · BäderPraxis

Fachliche Grundlagen im zugehörigen Fachkonzept.

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1.Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei jedem begründeten Verdacht auf eine Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung – typischerweise nach Sturz aus der Höhe, Sturz auf Kopf oder Rücken, Kopfsprung in zu flaches Wasser oder Zusammenstoß mit Beckenrand, Startblock oder anderen Personen.

Betriebliches Erste-Hilfe-Personal stellt keine Diagnose wie „Wirbelsäulenbruch“ oder „Gehirnerschütterung“. Maßgeblich ist allein der Verdacht aus Unfallmechanismus und Beobachtung – er bestimmt das Verhalten.

Der Leitgedanke lautet: so wenig Bewegung wie möglich. Die Person bleibt in der vorgefundenen Lage, Kopf und Hals werden ruhig gehalten. Lebensrettende Maßnahmen haben dennoch immer Vorrang vor jedem Verletzungsverdacht.

2.Mögliche Anzeichen

An eine Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung denken insbesondere bei:

  • Sturz aus Höhe oder Sturz auf Kopf oder Rücken.
  • Kopfsprung oder Sprung in zu flaches Wasser.
  • Zusammenstoß mit Beckenrand, Startblock oder anderen Personen.
  • Schwerer Aufprall oder Quetschung.
  • Starke Kopf-, Nacken- oder Rückenschmerzen.
  • Eingeschränkte Beweglichkeit.
  • Kribbeln, Taubheitsgefühl oder Lähmungserscheinungen.
  • Erinnerungslücke, Verwirrtheit oder zunehmende Benommenheit.
  • Bewusstlosigkeit – auch nur kurz.
  • Übelkeit oder Erbrechen nach einer Kopfverletzung.
  • Auffälliges Verhalten oder neurologische Veränderungen.

Eine sichere Diagnose ist nicht Aufgabe der Ersthelfenden – dieser Baustein behandelt durchgehend den Verdacht auf eine schwere Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung.

3.Sofortmaßnahmen

  1. Unfallstelle sichern und Eigenschutz beachten.
  2. Betroffene Person möglichst in der vorgefundenen Lage belassen.
  3. Nicht aufsetzen, aufstehen oder umhergehen lassen.
  4. Kopf und Hals möglichst ruhig halten; unnötige Bewegungen von Kopf und Hals minimieren.
  5. Eine wache und ansprechbare Person hält ihren Kopf möglichst selbst in einer für sie bequemen stabilen Position – keine Position erzwingen, keine Schmerzen oder Widerstände überwinden.
  6. Person ansprechen, beruhigen und zur Ruhe auffordern.
  7. Bewusstsein und normale Atmung fortlaufend überwachen.
  8. Notruf 112 veranlassen.
  9. Wärmeerhalt sicherstellen.
  10. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen und nicht allein lassen.

Keine eigenständigen Einrenk-, Streck- oder Manipulationsversuche an Kopf, Hals oder Wirbelsäule – die Stabilisierung der Wirbelsäule ist Aufgabe des Rettungsdienstes.

4.Lebensrettende Maßnahmen haben Vorrang

Der Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung darf notwendige lebensrettende Maßnahmen niemals verhindern oder verzögern.

  • Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung: Atemwege sichern – möglichst in der vorgefundenen Lage belassen, wenn der Atemweg frei bleibt; nur wenn zur Sicherung des Atemwegs erforderlich: vorsichtig in stabile Seitenlage bringen und Bewegungen von Kopf, Hals und Rumpf dabei auf das notwendige Maß begrenzen.
  • Keine normale Atmung: sofort Reanimation nach NK-003 beginnen und AED nach NK-004 einsetzen – ohne jede Verzögerung.
  • Gefahrenbereich nur verlassen, wenn es die Eigensicherung oder die Lebensrettung erfordert.

5.Bewusstlosigkeit und Atmung

Verliert die betroffene Person das Bewusstsein, entscheidet die Beurteilung der Atmung über die nächsten Schritte – auch bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung.

Normale Atmung vorhanden:

  • Atemwege sichern; möglichst in der vorgefundenen Lage belassen, wenn der Atemweg frei bleibt.
  • Nur wenn zur Sicherung des Atemwegs erforderlich: vorsichtig in stabile Seitenlage bringen.
  • Bewegungen von Kopf, Hals und Rumpf dabei auf das notwendige Maß begrenzen.
  • Atmung fortlaufend überwachen.
  • Notruf 112 sicherstellen, sofern noch nicht geschehen.

Bei Trauma gibt es keine routinemäßige Seitenlage. Die Sicherung der Atemwege hat jedoch Vorrang vor dem Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung.

Keine normale Atmung:

  • Sofort Reanimation nach NK-003 beginnen, AED nach NK-004 einsetzen.
  • Der Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung darf die Wiederbelebung nicht verzögern.

6.Besonderheit Schwimmbad / Wasser

Bei Verdacht auf eine Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung im Wasser:

  • Eigenschutz beachten.
  • Person vor weiterem Untergehen schützen.
  • Kopf, Hals und Rumpf möglichst stabil halten – ohne eine bestimmte Lage zu erzwingen.
  • Person schonend und mit möglichst wenigen unnötigen Bewegungen aus dem Wasser retten.
  • Die Rettung aus dem Wasser nicht verzögern, wenn Bewusstsein oder Atmung bedroht sind.
  • Nach der Rettung Bewusstsein und Atmung prüfen.
  • Bei normaler Atmung möglichst ruhig lagern und Notruf 112 veranlassen.
  • Bei fehlender normaler Atmung sofort nach NK-003 und NK-004 handeln.

Eine lebensrettende Rettung aus dem Wasser darf niemals unterlassen oder verzögert werden, nur weil eine Wirbelsäulenverletzung vermutet wird.

7.Kopfverletzung – Warnzeichen

Notruf 112 insbesondere bei:

  • Bewusstlosigkeit, auch nur vorübergehend.
  • Zunehmender Benommenheit.
  • Verwirrtheit oder Erinnerungslücke.
  • Wiederholtem Erbrechen.
  • Krampfanfall.
  • Starken oder zunehmenden Kopfschmerzen.
  • Auffälliger Pupillenreaktion oder neurologischen Auffälligkeiten.
  • Lähmung, Taubheitsgefühl oder Kribbeln.
  • Flüssigkeits- oder Blutaustritt aus Ohr oder Nase nach schwerem Kopftrauma.
  • Schwerem Unfallmechanismus.

Eine weitergehende neurologische Untersuchung ist nicht Aufgabe der Ersthelfenden – die beobachteten Warnzeichen genügen für die Alarmierung.

8.Blutende Kopfwunde

  • Blutung nach den Grundsätzen von NK-008 versorgen – direkter Druck mit sauberem Material.
  • Keine unnötige Manipulation an der Wunde.
  • Bei Verdacht auf eine Schädelverletzung keinen starken punktuellen Druck auf eine erkennbar deformierte Stelle ausüben.
  • Schwere Kopfverletzung: Notruf 112 veranlassen.

9.Nicht tun

  • Person nicht unnötig bewegen.
  • Nicht aufsetzen oder aufstehen lassen.
  • Kopf oder Hals nicht gewaltsam ausrichten.
  • Wirbelsäule nicht „testen“ – keine Beweglichkeitsprüfung provozieren.
  • Nichts einrenken oder strecken.
  • Keine Speisen oder Getränke geben.
  • Person nicht allein lassen.
  • Lebensrettende Maßnahmen nicht aus Angst vor Wirbelsäulenschäden unterlassen.

10.Notruf 112

Bei Verdacht auf eine Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung wird der Rettungsdienst immer alarmiert – der Verdacht allein begründet den Notruf, eine Abklärung im Vorfeld ist nicht erforderlich.

Sofort alarmieren bei:

  • Sturz aus Höhe oder auf Kopf oder Rücken.
  • Sprung in zu flaches Wasser.
  • Bewusstlosigkeit – auch nur kurz.
  • Zunehmender Benommenheit, Verwirrtheit oder Erinnerungslücke.
  • Wiederholtem Erbrechen oder Krampfanfall.
  • Lähmung, Taubheitsgefühl oder Kribbeln.
  • Flüssigkeits- oder Blutaustritt aus Ohr oder Nase.
  • Schwerem Unfallmechanismus.
  • Jeder akut bedrohlich wirkenden Situation.

11.Übergabe an den Rettungsdienst

  • Unfallmechanismus beschreiben (Sturzhöhe, Aufprall, Kopfsprung, Zusammenstoß).
  • Verdacht und beobachtete Warnzeichen benennen.
  • Durchgeführte Maßnahmen mitteilen (Lagerung, ggf. stabile Seitenlage, Reanimation).
  • Veränderungen von Bewusstsein und Atmung seit Ereignisbeginn mitteilen.
  • Einweisung des Rettungsdienstes am betrieblichen Einweisungspunkt sicherstellen.

12.Nachbereitung

  • Ereignis im betrieblichen Erste-Hilfe-System dokumentieren (Verbandbuch).
  • Verbrauchtes Erste-Hilfe-Material sofort ersetzen.
  • Unfallstelle sichern; Unfallhergang für die betriebliche Unfalluntersuchung festhalten.
  • Einsatz im Team nachbesprechen; Belastung der Einsatzkräfte beachten (betriebliche Nachsorge).

13.Betriebliche Ergänzungen

Folgende Angaben sind betriebsspezifisch zu hinterlegen (Stammdaten):

  • Interne Notrufnummer / interne Meldewege
  • Ersthelferorganisation
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Interne verantwortliche Person

Fachliche Grundlagen

  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 (2023.03) · Führende betriebliche Erste-Hilfe-Grundlage, Abschnitt „Wirbelsäulenbruch“ sowie Kopfverletzungen: Person ohne zusätzliche Lebensgefahr in der vorgefundenen Lage belassen und nicht bewegen; Stabilisierung der Wirbelsäule grundsätzlich dem Rettungsdienst überlassen; bei Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder Herz-Kreislauf-Stillstand haben Seitenlage bzw. Wiederbelebung Vorrang. Keine pauschalen Immobilisationsmaßnahmen durch Ersthelfende.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023 (2023.01) · Weiterhin gültige Grundlage zum Verhalten bei Verdacht auf Kopf- und Wirbelsäulenverletzung (Person nicht bewegen, Rettungsdienst alarmieren, fortlaufende Betreuung), soweit nicht durch neuere DGUV-Veröffentlichungen konkretisiert.
  • ERC Guidelines 2025: European Resuscitation Council Guidelines 2025 – First Aid, Abschnitt „Spinal motion restriction“ · Stand 2025 · Halsbewegungen minimieren; wache Person zur selbstständigen stabilen Kopf-/Halsposition ermutigen; keine Position erzwingen; bei Trauma keine routinemäßige Seitenlage; Atemwegssicherung und lebensrettende Maßnahmen haben Vorrang.
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste-Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025 · Aktuelle betriebliche Erste-Hilfe-Darstellung der Rettungskette: Eigenschutz, Notruf 112, Wiederbelebungsmaßnahmen bei fehlender normaler Atmung – hier eingebettet als Übergang zu NK-003/NK-004.
  • DGUV Information 204-001: DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe“ (Plakat, DIN A2) · Ausgabe Juli 2026 · Aktuelle plakative Darstellung der betrieblichen Rettungskette; dient der Konsistenzprüfung der Aushangfassung.
  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung

Fachlicher Prüfstand: 23.8.2026