Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Hitzenotfall

Hitzebeschwerden und Hitzschlag bei Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen – insbesondere im Außenbereich / Freibad bei hohen Temperaturen, bei längerer Sonneneinstrahlung und körperlicher Belastung, in der Sauna sowie in heißen Technik- oder Arbeitsbereichen.

NK-010SpezialbausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 23.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein
BäderPraxisNK-010

Medizinische Notfälle

Hitzenotfall

AUS DER HITZE BRINGEN
SOFORT KÜHLEN
NOTRUF 112

Schwäche, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit – nach Hitze oder Sonne

Person aus der Hitze bringen – Bewusstsein und Atmung prüfen

Verwirrtheit oder Desorientierung sind Alarmzeichen für einen Hitzschlag.

Handeln

  • Person sofort aus Sonne beziehungsweise heißer Umgebung bringen
  • Körperliche Belastung vollständig beenden
  • In einen möglichst kühlen beziehungsweise schattigen Bereich bringen
  • Überflüssige beziehungsweise einengende Kleidung lockern oder entfernen
  • Kühlung beginnen
  • Bewusstsein und normale Atmung fortlaufend überwachen
  • Person nicht allein lassen
Aus der Hitze bringen und kühlen
Person aus Sonne und Hitze in einen kühlen, schattigen Bereich bringen – Kühlung beginnen

Hitzebeschwerden

  • Ruhe – kühle Umgebung – vorsichtige Kühlung
  • Nur bei vollständig wacher, orientierter und sicher schluckfähiger Person: kleine Mengen geeigneter alkoholfreier Flüssigkeit anbieten
  • Keine Flüssigkeit bei Bewusstseinsstörung, Erbrechen oder eingeschränkter Schluckfähigkeit
  • Kein Alkohol

Notruf 112

Notfall

  • Verdacht bei Verwirrtheit, Desorientierung, Krampfanfall oder Bewusstseinsstörung
  • Sofort Notruf 112
  • Unverzüglich aktive Kühlung beginnen – nicht auf den Rettungsdienst warten
  • Kühlung während der weiteren Betreuung fortsetzen
  • Keine normale Atmung: sofort NK-003 / NK-004

Aktive Kühlung

  • Bevorzugt: rasche Ganzkörperkühlung mit kaltem beziehungsweise kühlem Wasser, wenn sicher und praktisch durchführbar
  • Körper mit Wasser benetzen und gleichzeitig Luft zufächeln / ventilieren
  • Kalte, feuchte Tücher
  • Kühlpacks an geeigneten Körperregionen – nicht direkt auf ungeschützte Haut
  • Wasserkühlung nur bei wacher, orientierter Person – bei Bewusstseinsstörung nicht ins Wasser bringen (Ertrinkungsgefahr)
Aktive Kühlung
Körper mit Wasser benetzen und Luft zufächeln – kalte feuchte Tücher, Kühlpacks nicht auf ungeschützte Haut

Sauna

  • Saunagast mit Bewusstseinsstörung unverzüglich aus der heißen Umgebung bringen
  • Notruf 112
  • Aktive Kühlung beginnen
  • Atmung überwachen

Nicht tun

  • Person nicht in heißer Umgebung belassen.
  • Kühlung bei Verdacht auf Hitzschlag nicht verzögern.
  • Keine Getränke bei Bewusstseinsstörung oder unsicherem Schlucken.
  • Keine alkoholischen Getränke.
  • Person nicht allein lassen.
  • Keine körperliche Belastung fortsetzen lassen.
  • Nicht darauf warten, dass sich schwere neurologische Symptome „von selbst legen“.

Besonderheiten Bäderbetrieb

  • Außenbereich / Freibad bei hohen Temperaturen, längere Sonneneinstrahlung, körperliche Belastung
  • Sauna, heiße Technik- oder Arbeitsbereiche
  • Keine pauschale Diagnose allein aufgrund des Aufenthaltsortes
  • Keine bestimmte Körpertemperatur als Entscheidungskriterium für Ersthelfende erforderlich

NK-010 · Version 1.0 · Stand 23.08.2026 · BäderPraxis

Fachliche Grundlagen im zugehörigen Fachkonzept.

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1.Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei jedem begründeten Verdacht auf einen Hitzenotfall – typischerweise bei hohen Temperaturen im Außenbereich oder Freibad, nach längerer Sonneneinstrahlung, bei körperlicher Belastung in der Hitze, nach dem Saunaaufenthalt sowie bei Tätigkeiten in heißen Technik- oder Arbeitsbereichen.

Betriebliches Erste-Hilfe-Personal stellt keine Diagnose und benötigt keine bestimmte Körpertemperatur als Entscheidungskriterium. Eine normale oder ungenaue Oberflächen- oder Ohrtemperatur schließt einen Hitzschlag nicht sicher aus. Maßgeblich sind die beobachteten Zeichen und der Verlauf.

Der Leitgedanke lautet: Aus der Hitze bringen, sofort kühlen, bei Bewusstseinsstörung Notruf 112. Der Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall – die Kühlung wird nicht bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes aufgeschoben. Lebensrettende Maßnahmen haben immer Vorrang.

2.Mögliche Anzeichen

Hitzeprobleme können sich unterschiedlich zeigen – von leichteren Hitzebeschwerden bis zum lebensbedrohlichen Hitzschlag.

Warnzeichen von Hitzebeschwerden:

  • Starke Schwäche oder Erschöpfung.
  • Schwindel.
  • Kopfschmerzen.
  • Übelkeit oder Erbrechen.
  • Starker Durst.
  • Muskelkrämpfe.
  • Kreislaufprobleme.

Alarmzeichen für einen Hitzschlag:

  • Verwirrtheit oder auffälliges Verhalten.
  • Desorientierung.
  • Koordinationsstörungen.
  • Krampfanfall.
  • Zunehmende Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit.
  • Deutlich überwärmter Körper / schwere Überhitzung.

Wichtig: Neurologische Auffälligkeiten sind das wesentliche Warnzeichen für einen Hitzschlag. Fehlendes Schwitzen ist keine Voraussetzung – ein Hitzschlag ist auch bei schweißbedeckter Haut möglich.

3.Sofortmaßnahmen

  1. Betroffene Person sofort aus der Sonne beziehungsweise heißen Umgebung bringen.
  2. Körperliche Belastung vollständig beenden.
  3. Person in einen möglichst kühlen beziehungsweise schattigen Bereich bringen.
  4. Überflüssige beziehungsweise einengende Kleidung lockern oder entfernen.
  5. Kühlung beginnen.
  6. Bewusstsein und normale Atmung fortlaufend überwachen.
  7. Person nicht allein lassen.

4.Aktive Kühlung

Die aktive Kühlung ist im Badbetrieb praktikabel umsetzbar. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag wird sie unverzüglich begonnen und während der gesamten weiteren Betreuung fortgesetzt – sie darf nicht bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes aufgeschoben werden.

Bevorzugt bei schwerem Hitzschlag:

  • Rasche Ganzkörperkühlung mit kaltem beziehungsweise kühlem Wasser, wenn sicher und praktisch durchführbar.

Alternativ beziehungsweise ergänzend:

  • Körper mit Wasser benetzen.
  • Gleichzeitig Luft zufächeln beziehungsweise ventilieren.
  • Kalte, feuchte Tücher auflegen.
  • Kühlpacks an geeigneten Körperregionen – jedoch nicht direkt auf ungeschützte Haut.

Komplizierte Zieltemperaturen oder eine invasive Temperaturmessung sind für Ersthelfende nicht erforderlich.

Eine Wasserkühlung im Becken oder eine Ganzkörperkühlung mit Wasser erfolgt nur bei wacher, orientierter Person und niemals allein. Eine Person mit Bewusstseinsstörung wird nicht ins Wasser gebracht – Ertrinkungsgefahr.

5.Flüssigkeitsgabe

Bei leichteren Hitzebeschwerden – wenn die Person vollständig wach, orientiert und sicher schluckfähig ist – genügen Ruhe, eine kühle Umgebung, vorsichtige Kühlung und kleine Mengen eines geeigneten alkoholfreien Getränks.

Keine Flüssigkeit geben bei:

  • Bewusstseinsstörung.
  • Erbrechen mit Aspirationsgefahr.
  • Eingeschränkter Schluckfähigkeit.

Alkoholische Getränke sind in keinem Fall zu geben.

6.Hitzschlag – medizinischer Notfall

Bei Verwirrtheit, Desorientierung, Krampfanfall, Bewusstseinsstörung oder sonstigem Verdacht auf einen Hitzschlag handelt es sich um einen medizinischen Notfall.

Dann:

  • Sofort Notruf 112.
  • Unverzüglich aktive Kühlung beginnen – nicht auf den Rettungsdienst warten.
  • Kühlung während der weiteren Betreuung fortsetzen.
  • Bewusstsein und Atmung fortlaufend überwachen.
  • Bei fehlender normaler Atmung sofort nach NK-003 und NK-004 handeln.

7.Bewusstlosigkeit und Atmung

Bewusstlos + normale Atmung:

  • Atemwege sichern.
  • Stabile Seitenlage.
  • Atmung fortlaufend überwachen.
  • Kühlung fortsetzen, soweit sicher möglich.
  • Notruf 112 sicherstellen.

Keine normale Atmung:

  • Sofort Reanimation nach NK-003 beginnen.
  • AED nach NK-004 einsetzen.
  • Notruf 112 sicherstellen, sofern noch nicht geschehen.

8.Besonderheit Bäderbetrieb / Sauna

Besonders relevante Situationen im Bäderbetrieb:

  • Außenbereich / Freibad bei hohen Temperaturen.
  • Längere Sonneneinstrahlung.
  • Körperliche Belastung.
  • Sauna.
  • Heiße Technik- oder Arbeitsbereiche.

Bei einem Saunagast mit Bewusstseinsstörung:

  • Unverzüglich aus der heißen Umgebung bringen.
  • Notruf 112.
  • Aktive Kühlung beginnen.
  • Atmung überwachen.

Es wird keine pauschale Diagnose allein aufgrund des Aufenthaltsortes gestellt – maßgeblich sind die beobachteten Zeichen.

9.Nicht tun

  • Person nicht in heißer Umgebung belassen.
  • Kühlung bei Verdacht auf Hitzschlag nicht verzögern.
  • Keine Getränke bei Bewusstseinsstörung oder unsicherem Schlucken.
  • Keine alkoholischen Getränke.
  • Person nicht allein lassen.
  • Keine körperliche Belastung fortsetzen lassen.
  • Nicht darauf warten, dass sich schwere neurologische Symptome „von selbst legen“.

10.Notruf 112

Bei jedem Verdacht auf einen Hitzschlag wird der Rettungsdienst sofort alarmiert – parallel zur Kühlung, eine Abklärung im Vorfeld ist nicht erforderlich.

Sofort alarmieren bei:

  • Verwirrtheit oder Desorientierung.
  • Krampfanfall.
  • Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit.
  • Schwerer Überhitzung.
  • Kreislaufkollaps.
  • Rascher Verschlechterung.
  • Fehlender normaler Atmung.
  • Verdacht auf Hitzschlag.
  • Jeder akut bedrohlich wirkenden Situation.

11.Übergabe an den Rettungsdienst

  • Situation beschreiben (Hitze-, Sonnen- oder Saunaexposition, körperliche Belastung, Dauer).
  • Beobachtete Zeichen und Verlauf benennen (Bewusstseinslage, Verhalten, Atmung).
  • Durchgeführte Maßnahmen mitteilen (Kühlmaßnahmen, ggf. stabile Seitenlage, Reanimation).
  • Veränderungen von Bewusstsein und Atmung seit Ereignisbeginn mitteilen.
  • Einweisung des Rettungsdienstes am betrieblichen Einweisungspunkt sicherstellen.

12.Nachbereitung

  • Ereignis im betrieblichen Erste-Hilfe-System dokumentieren (Verbandbuch).
  • Verbrauchtes Erste-Hilfe-Material sofort ersetzen (Kühlpacks, Tücher).
  • Einsatz im Team nachbesprechen; Belastung der Einsatzkräfte beachten (betriebliche Nachsorge).

13.Betriebliche Ergänzungen

Folgende Angaben sind betriebsspezifisch zu hinterlegen (Stammdaten):

  • Interne Notrufnummer / interne Meldewege
  • Ersthelferorganisation
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen (Kühlpacks, Tücher, kühler Aufenthaltsraum)
  • Interne verantwortliche Person

Fachliche Grundlagen

  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 (2023.03) · Führende betriebliche Erste-Hilfe-Grundlage, Kapitel thermische Schädigungen / Hitzschlag: Person aus der heißen Umgebung bringen, körperliche Belastung beenden, kühlen, Flüssigkeit nur bei vollem Bewusstsein und sicherer Schluckfähigkeit, kein Alkohol; bei Bewusstlosigkeit Atemwege sichern, stabile Seitenlage und Rettungsdienst; bei fehlender normaler Atmung Wiederbelebung.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023 (2023.01) · Weiterhin gültige Grundlage zum Verhalten bei Hitzebeschwerden und Hitzschlag (aus der Hitze bringen, kühlen, Rettungsdienst alarmieren, fortlaufende Betreuung), soweit nicht durch neuere Veröffentlichungen konkretisiert.
  • ERC Guidelines 2025: European Resuscitation Council Guidelines 2025 – First Aid, Abschnitt „Heat stroke and exertional hyperthermia“ · Stand 2025 · Neuerer und spezifischerer Fachstand zur Akutkühlung – hier führend umgesetzt: Hitzschlag als medizinischer Notfall, Rettungsdienst parallel zur Kühlung alarmieren, unverzügliche aktive Kühlung mit hoher Priorität (bevorzugt rasche Ganzkörperkühlung mit kaltem/kühlem Wasser, wenn sicher und praktisch durchführbar, ergänzt durch Benetzen plus Ventilation, kalte feuchte Tücher, Kühlpacks), Kühlung nicht bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes aufschieben; neurologische Auffälligkeiten als wesentliches Warnzeichen; Ersthelfende warten nicht auf eine sichere Messung der Körperkerntemperatur. Gegenüber der älteren DGUV-Darstellung wird die aktive Schnellkühlung damit deutlicher gewichtet – Abweichung bewusst dokumentiert und fachlich begründet.
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste-Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025 · Aktuelle betriebliche Erste-Hilfe-Darstellung der Rettungskette: Eigenschutz, Notruf 112, Wiederbelebungsmaßnahmen bei fehlender normaler Atmung – hier eingebettet als Übergang zu NK-003/NK-004.
  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung

Fachlicher Prüfstand: 23.8.2026