Schwimmmeisterraum · Notfallkonzepte

Unterkühlung

Unterkühlung bei Beschäftigten, Badegästen, Besuchern oder sonstigen anwesenden Personen – insbesondere nach längerem Aufenthalt in kaltem Wasser, nach Rettung aus dem Wasser sowie bei Arbeiten im Außenbereich und in technischen Außenbereichen bei Kälte.

NK-011SpezialbausteinMedizinische NotfälleVersion 1.0Stand 23.8.2026Standardbaustein · fachliche Prüfung erforderlichPflichtbaustein
BäderPraxisNK-011

Medizinische Notfälle

Unterkühlung

AUS KÄLTE UND NÄSSE BRINGEN
AUSKÜHLUNG VERHINDERN
NOTRUF 112

Frieren, Zittern, kalte blasse Haut – nach Kälte oder Wasser

Person aus Kälte und Nässe bringen – Bewusstsein und Atmung prüfen

Nachlassendes Zittern ist kein Zeichen der Besserung.

1

Nassbereich

  • Eigenschutz – Person aus dem Wasser bringen
  • Nasse Kleidung nur bei sofort verfügbarem Wärmeschutz entfernen
  • Schonend behandeln, wenig bewegen, Wärme erhalten
  • Keine normale Atmung: NK-003 / NK-004

Handeln

  • Person aus Wasser, Wind und Kälte bringen
  • Körperliche Belastung beenden
  • Weitere Auskühlung verhindern
  • Schonend behandeln – unnötige Bewegungen vermeiden
  • Nasse oder kalte Kleidung nur entfernen, wenn sofort trockene Kleidung oder ausreichender Wärmeschutz verfügbar ist
  • Mit trockener Kleidung, Decken und Rettungsdecke vor weiterer Auskühlung schützen
  • Bewusstsein und normale Atmung fortlaufend überwachen
  • Person nicht allein lassen
Trocken und windgeschützt – Wärmeerhalt
Aus Kälte und Nässe bringen – windgeschützt lagern und mit Decke und Rettungsdecke vor weiterer Auskühlung schützen

Wärmeerhalt

  • Person möglichst vollständig einhüllen – Kopf gegen Wärmeverlust schützen
  • Rettungsdecke als zusätzlichen Wärmeschutz nutzen
  • Keine direkte aktive starke Hitze auf die Haut
Rettungsdecke / Wärmeerhalt
Rettungsdecke: Person möglichst vollständig einhüllen, Kopf gegen Wärmeverlust schützen

Schwere Unterkühlung

  • Warnzeichen: nachlassendes oder fehlendes Zittern trotz anhaltender Kälte, starke Benommenheit, Teilnahmslosigkeit – kein Zeichen der Besserung
  • Verdacht auf schwere Unterkühlung: sofort Notruf 112 – nicht erst bei Bewusstlosigkeit abwarten – Person möglichst wenig bewegen
  • Keine normale Atmung: sofort NK-003 / NK-004 – Atmung sorgfältig beurteilen, Reanimation nicht verzögern
  • Keine heißen Bäder, keine aggressive Erwärmung

Getränke

  • Nur bei vollständig wacher, ansprechbarer und sicher schluckfähiger Person: warmes, gezuckertes alkoholfreies Getränk
  • Nicht bei Bewusstseinsstörung, eingeschränkter Schluckfähigkeit oder Erbrechen
  • Kein Alkohol

Nicht tun

  • Person nicht unnötig bewegen.
  • Keine körperliche Aktivität zum „Aufwärmen“ erzwingen.
  • Keine heißen Bäder oder Duschen bei schwerer Unterkühlung.
  • Keine direkte starke Hitze auf die Haut.
  • Keine alkoholischen Getränke.
  • Keine Getränke bei Bewusstseinsstörung.
  • Person nicht allein lassen.
  • Nasse Kleidung nicht entfernen, wenn danach kein ausreichender Wärmeschutz möglich ist.

Besonderheiten Bäderbetrieb

  • Außenbecken / Freibad und längerer Aufenthalt in kaltem Wasser
  • Rettung aus dem Wasser, Arbeiten im Außenbereich bei Kälte, technische Außenbereiche
  • Nach längerer Wasserexposition an schwere Unterkühlung denken
  • Keine bestimmte Körpertemperatur als Entscheidungskriterium für Ersthelfende erforderlich

NK-011 · Version 1.0 · Stand 23.08.2026 · BäderPraxis

Fachliche Grundlagen im zugehörigen Fachkonzept.

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1.Anwendungsfall

Dieser Baustein gilt bei jedem begründeten Verdacht auf eine Unterkühlung – typischerweise nach längerem Aufenthalt in kaltem Wasser, nach der Rettung aus dem Wasser, bei nassem oder windigem Wetter im Außenbereich sowie bei Arbeiten in kalten technischen Bereichen.

Betriebliches Erste-Hilfe-Personal stellt keine Diagnose und misst keine Körpertemperatur. Maßgeblich sind die beobachteten Zeichen und der Verlauf – keine bestimmte Körpertemperatur ist als Entscheidungskriterium erforderlich.

Der Leitgedanke lautet: Kälte- und Nässeeinwirkung beenden, weitere Auskühlung verhindern, Wärme erhalten. Die Person wird schonend behandelt und möglichst wenig bewegt. Lebensrettende Maßnahmen haben immer Vorrang.

2.Mögliche Anzeichen

An eine Unterkühlung denken insbesondere bei:

  • Starkem Frieren oder Zittern.
  • Kalter, blasser Haut.
  • Erschöpfung und zunehmender Schwäche.
  • Verlangsamten Reaktionen.
  • Konzentrations- oder Koordinationsstörungen.
  • Undeutlicher Sprache.
  • Zunehmender Teilnahmslosigkeit.
  • Bewusstseinsstörung bis hin zur Bewusstlosigkeit.

Wichtig: Bei zunehmender Unterkühlung kann das Zittern nachlassen oder aufhören. Das ist kein Zeichen der Besserung, sondern ein Hinweis auf eine schwere Unterkühlung.

3.Sofortmaßnahmen

  1. Person aus Wasser, Wind und Kälte bringen.
  2. Körperliche Belastung beenden.
  3. Weitere Auskühlung verhindern.
  4. Person möglichst schonend behandeln und unnötige Bewegungen vermeiden.
  5. Nasse beziehungsweise kalte Kleidung nur entfernen, wenn anschließend sofort trockene Kleidung oder ausreichender Wärmeschutz verfügbar ist.
  6. Mit trockener Kleidung, Decken und Rettungsdecke vor weiterer Auskühlung schützen.
  7. Bewusstsein und normale Atmung fortlaufend überwachen.
  8. Person nicht allein lassen.

4.Wärmeerhalt und Rettungsdecke

  • Person möglichst vollständig einhüllen.
  • Kopf soweit sinnvoll gegen Wärmeverlust schützen.
  • Rettungsdecke als zusätzlichen Wärmeschutz nutzen.
  • Keine direkte aktive starke Hitze auf die Haut (keine Heizstrahler, keine heißen Bäder oder Duschen als Standardmaßnahme).

Der Wärmeerhalt ist die zentrale Maßnahme: zuerst die weitere Auskühlung stoppen, dann schonend wärmen. Eine aggressive Wiedererwärmung ist nicht Aufgabe der Ersthelfenden.

5.Getränke

Nur wenn die Person vollständig wach, ansprechbar und sicher schluckfähig ist, kann ein warmes, möglichst gezuckertes alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Keine Getränke geben bei:

  • Bewusstseinsstörung.
  • Eingeschränkter Schluckfähigkeit.
  • Erbrechen oder Aspirationsgefahr.

Alkohol ist in keinem Fall zu geben – er erweitert die Blutgefäße und verstärkt den Wärmeverlust.

6.Schwere Unterkühlung

Hinweise auf eine schwere Unterkühlung:

  • Deutlich verlangsamte Reaktionen.
  • Starke Benommenheit oder Teilnahmslosigkeit.
  • Koordinationsstörung.
  • Nachlassendes oder fehlendes Zittern trotz Kälte.
  • Bewusstseinsstörung.
  • Bewusstlosigkeit.

Dann:

  • Sofort Notruf 112 – bereits bei Verdacht auf schwere Unterkühlung, nicht erst bei Bewusstlosigkeit.
  • Person möglichst wenig bewegen – keine unnötige aktive Bewegung.
  • Weitere Auskühlung verhindern.
  • Bewusstsein und Atmung fortlaufend überwachen.
  • Keine heißen Bäder und keine aggressive Erwärmung.

7.Bewusstlosigkeit und Atmung

Bei schwerer Unterkühlung können Atmung und Kreislauf sehr langsam sein. Die Atmung wird sorgfältig beurteilt – eine notwendige Reanimation darf deshalb nicht unnötig verzögert werden.

Bewusstlos + normale Atmung:

  • Atemwege sichern.
  • Stabile Seitenlage, soweit erforderlich.
  • Wärmeerhalt sicherstellen.
  • Atmung fortlaufend überwachen.
  • Notruf 112 sicherstellen.

Keine normale Atmung:

  • Sofort Reanimation nach NK-003 beginnen.
  • AED nach NK-004 einsetzen.
  • Notruf 112 sicherstellen, sofern noch nicht geschehen.

8.Besonderheit Schwimmbad / Wasser

Bei Unterkühlung nach Aufenthalt im Wasser:

  • Person unter Eigenschutz aus dem Wasser bringen.
  • Nasse Umgebung verlassen.
  • Weitere Auskühlung sofort verhindern.
  • Nasse Kleidung nur entfernen, wenn trockener Ersatz oder Decken unmittelbar verfügbar sind.
  • Schonend behandeln und möglichst wenig bewegen.
  • Wärmeerhalt sicherstellen.
  • Bewusstsein und Atmung überwachen.
  • Bei Bewusstseinsstörung, schwerer Unterkühlung oder unklarer Situation Notruf 112.
  • Bei fehlender normaler Atmung sofort nach NK-003 und NK-004 handeln.

Nach längerer Wasserexposition ist insbesondere an eine schwere Unterkühlung zu denken – auch wenn die Person zunächst ansprechbar wirkt.

9.Nicht tun

  • Person nicht unnötig bewegen.
  • Keine körperliche Aktivität zum „Aufwärmen“ erzwingen.
  • Keine heißen Bäder oder Duschen bei schwerer Unterkühlung.
  • Keine direkte starke Hitze auf die Haut.
  • Keine alkoholischen Getränke.
  • Keine Getränke bei Bewusstseinsstörung.
  • Person nicht allein lassen.
  • Nasse Kleidung nicht entfernen, wenn danach kein ausreichender Wärmeschutz möglich ist.

10.Notruf 112

Bei jeder Bewusstseinsstörung und bei jedem Verdacht auf eine schwere Unterkühlung wird der Rettungsdienst sofort alarmiert – eine Abklärung im Vorfeld ist nicht erforderlich.

Sofort alarmieren bei:

  • Bewusstseinsstörung.
  • Zunehmender Benommenheit.
  • Fehlendem oder deutlich nachlassendem Zittern trotz anhaltender Kälte.
  • Schwerer Schwäche oder Bewegungsunfähigkeit.
  • Atemproblemen.
  • Bewusstlosigkeit.
  • Längerer Unterkühlung im Wasser.
  • Verdacht auf schwere Unterkühlung.
  • Jeder akut bedrohlich wirkenden Situation.

11.Übergabe an den Rettungsdienst

  • Situation beschreiben (Wasseraufenthalt, Kälte- und Nässeeinwirkung, Dauer der Exposition).
  • Beobachtete Zeichen und Verlauf benennen (Zittern, Benommenheit, Bewusstseinslage, Atmung).
  • Durchgeführte Maßnahmen mitteilen (Wärmeerhalt, Kleidungswechsel, ggf. stabile Seitenlage, Reanimation).
  • Veränderungen von Bewusstsein und Atmung seit Ereignisbeginn mitteilen.
  • Einweisung des Rettungsdienstes am betrieblichen Einweisungspunkt sicherstellen.

12.Nachbereitung

  • Ereignis im betrieblichen Erste-Hilfe-System dokumentieren (Verbandbuch).
  • Verbrauchtes Erste-Hilfe-Material sofort ersetzen (Decken, Rettungsdecken).
  • Einsatz im Team nachbesprechen; Belastung der Einsatzkräfte beachten (betriebliche Nachsorge).

13.Betriebliche Ergänzungen

Folgende Angaben sind betriebsspezifisch zu hinterlegen (Stammdaten):

  • Interne Notrufnummer / interne Meldewege
  • Ersthelferorganisation
  • Rettungsdienstzufahrt
  • Einweisungspunkt Rettungsdienst
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen (Decken, Rettungsdecken, warmer Aufenthaltsraum)
  • Interne verantwortliche Person

Fachliche Grundlagen

  • DGUV Information 204-007: DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe März 2023 (2023.03) · Führende betriebliche Erste-Hilfe-Grundlage, Abschnitt thermische Schädigungen / Unterkühlung: Person aus der Kälte bringen, weitere Auskühlung verhindern, Wärmeerhalt; nasse Kleidung nur gegen sofort verfügbaren Wärmeschutz tauschen; warme gezuckerte Getränke nur bei vollem Bewusstsein und sicherer Schluckfähigkeit; kein Alkohol; bei Bewusstlosigkeit Atemwege sichern, stabile Seitenlage und Rettungsdienst; bei fehlender normaler Atmung Wiederbelebung.
  • DGUV Information 204-006: DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“ · Ausgabe Januar 2023 (2023.01) · Weiterhin gültige Grundlage zum Verhalten bei Unterkühlung (Kälteeinwirkung beenden, schonend wärmen, Rettungsdienst alarmieren, fortlaufende Betreuung), soweit nicht durch neuere DGUV-Veröffentlichungen konkretisiert.
  • ERC Guidelines 2025: European Resuscitation Council Guidelines 2025 – First Aid, Abschnitt Unterkühlung (Hypothermie) · Stand 2025 · Deckungsgleich mit der DGUV-Linie: aus der Kälte bringen, vor weiterem Wärmeverlust schützen, schonend behandeln und wenig bewegen, nasse Kleidung nur bei verfügbarem Ersatz entfernen, warme gesüßte Getränke nur bei voll wacher und sicher schluckfähiger Person, kein Alkohol; bei schwerer Unterkühlung Atmung sorgfältig beurteilen (Atmung und Kreislauf können sehr langsam sein), Wiederbelebung bei fehlender normaler Atmung jedoch nicht unnötig verzögern. Keine Abweichungen zum Karteninhalt festgestellt.
  • DGUV Information 204-036: DGUV Information 204-036 „Erste-Hilfe Karte: Allgemeine Verhaltensregeln“ · Ausgabe Juli 2025 · Aktuelle betriebliche Erste-Hilfe-Darstellung der Rettungskette: Eigenschutz, Notruf 112, Wiederbelebungsmaßnahmen bei fehlender normaler Atmung – hier eingebettet als Übergang zu NK-003/NK-004.
  • ArbSchG § 10: Arbeitsschutzgesetz § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ · jeweils geltende Fassung

Fachlicher Prüfstand: 23.8.2026