Medizinische Notfälle
Vergiftung / Gefahrstoffexposition
Auffälliger Geruch, Dämpfe oder Chemikalienaustritt – Reizungen, Atemnot, Übelkeit, Bewusstseinsstörung
Eigenschutz sicherstellen – Exposition stoppen – Stoff und Aufnahmeweg feststellen
Gefahrenbereich niemals ungeschützt betreten. Lebensrettende Maßnahmen nicht durch die Stoffsuche verzögern.
Haut
- Kontaminierte Kleidung entfernen – Eigenschutz beachten, Kleidung getrennt sichern
- Haut sofort mit viel Wasser spülen
- Keine Neutralisationsversuche – bei Verätzung oder stärkeren Beschwerden ärztliche Versorgung bzw. 112
Eigenschutz
- Gefahrenbereich nicht ungeschützt betreten – Eigenschutz hat Vorrang
- Keine Rettung aus kontaminierter Atmosphäre ohne geeignete Schutzausrüstung – insbesondere nicht bei Chlorgas
- Betriebliche Alarm- und Evakuierungsregelung anwenden

Einatmen
- Person unter Eigenschutz aus der belasteten Atmosphäre bringen
- Ruhe ermöglichen, Bewusstsein und Atmung überwachen
- Bei Atemnot, Bewusstseinsstörung oder schweren Symptomen: sofort 112
Augen
- Auge sofort ausgiebig mit Wasser oder Augenspüleinrichtung spülen – Lider offen halten
- Kontaktlinsen nur entfernen, wenn die Spülung dadurch nicht verzögert wird; Spülung ohne Unterbrechung fortsetzen
- Bei ätzenden Stoffen, starken Schmerzen oder Sehbeeinträchtigung: 112

Verschlucken
- Mund ausspülen – Erbrechen nicht herbeiführen – keine Milch, Aktivkohle, Neutralisationsmittel oder Hausmittel
- Wasser nur nach SDB / Giftnotruf bzw. Erste-Hilfe-Regel (Verätzung) und nur bei wacher, sicher schluckfähiger Person; weitere Maßnahmen nach SDB, Giftnotruf oder ärztlicher Anweisung
Bewusstlosigkeit / Atmung
- Bewusstlos, normale Atmung: Atemwege sichern, stabile Seitenlage, Atmung überwachen, 112
- Keine normale Atmung: Reanimation nach NK-003, AED nach NK-004 – bei möglicher Kontamination Eigenschutz beachten; Beatmungshilfe / Maske verwenden, wenn verfügbar, Reanimation nicht verzögern
Nicht tun
- Gefahrenbereich nicht ohne ausreichenden Eigenschutz betreten.
- Kein Erbrechen herbeiführen.
- Keine Neutralisationsversuche, keine Hausmittel, keine pauschale Gabe von Milch.
- Keine eigenmächtige Medikamenten- oder Antidotgabe.
- Augen- oder Hautspülung nicht unnötig verzögern.
- Person bei schwerer Symptomatik nicht allein lassen.
- Sicherheitsdatenblatt und Stoffinformation nicht ignorieren.
Stoff feststellen
- Stoff, Menge, Aufnahmeweg (eingeatmet, Haut, Auge, verschluckt), Zeitpunkt und Dauer feststellen
- Etikett, Gebinde, Sicherheitsdatenblatt bereithalten – Rettung nicht durch Stoffsuche verzögern
Giftnotruf
- Bei nicht unmittelbar lebensbedrohlicher oder unklarer Vergiftung: Giftnotruf kontaktieren – ersetzt bei akuter Lebensgefahr nicht den Notruf 112
- Zuständige Nummer betrieblich hinterlegt (siehe betriebliche Angaben)
Sicherheitsdatenblatt
- Stoffbezogene Erste-Hilfe nach SDB Abschnitt 4 und Betriebsanweisung beachten; Sauerstoff oder Antidote nur nach betrieblicher Festlegung und Schulung – lebensrettende Maßnahmen nicht verzögern
Besonderheiten Bäderbetrieb
- Typische Stoffe: Chlorgas, Natriumhypochlorit, Säuren (pH-Senker), Laugen
- Chlorgasfreisetzung nicht ungeschützt betreten – Alarm- und Evakuierungsregelung anwenden, betriebliche Erste-Hilfe-Maßnahmen für Reizgase festlegen und Ersthelfer schulen, bei Beschwerden 112
- Keine Maßnahmen gegen das Sicherheitsdatenblatt