Gefahrstoff- und Chemieunfälle
Chlorgasaustritt / Chlorgasalarm
Chlorgasalarm / Chlorgasaustritt
Gefahrenbereich sofort verlassen – Andere warnen – 112 / Feuerwehr
Hinweise: Gaswarnanlage löst aus · stechender Chlorgeruch · sichtbare Leckage. Alarm der Gaswarnanlage als real behandeln, bis fachkundige Klärung erfolgt. Keine Geruchsprobe.
Person im Gefahrenbereich
Person kann selbst herauskommen
- Sofort herausführen
- In unbelasteten Bereich bringen
- Beschwerden beobachten
- Bei Atemnot, Bewusstseinsstörung, Augenreizung oder stärkerer Exposition: 112
Person liegt im Bereich / wird vermisst
- NICHT ungeschützt hineingehen
- 112 / Feuerwehr – genaue Lage mitteilen
- Informationen zu Anlage und Stoff bereitstellen
Sofort tun
- Gefahrenbereich sofort verlassen
- Andere warnen
- Zugang absperren
- 112 / Feuerwehr nach betrieblicher Alarmregelung
- Rettungsdienst / Feuerwehr einweisen
- Betriebliche Alarm- und Evakuierungsregelung anwenden
Eigenschutz
- KEINE UNGESCHÜTZTE RETTUNG
- Chlorgasraum / kontaminierten Bereich nicht ohne geeignete Schutzausrüstung betreten
- Keine Rettung aus gasbelasteter Atmosphäre ohne geeigneten Atemschutz
- Rettungs- / Abdichtmaßnahmen nur durch dafür ausgebildete, ausgerüstete und betrieblich vorgesehene Personen
Medizinische Folgen
- Person aus der Exposition bringen – nur ohne Eigengefährdung
- Bewusstlos + normale Atmung → NK-003: stabile Seitenlage, Atmung überwachen
- Keine normale Atmung → 112, sofort Reanimation / AED nach NK-004 – nur im sicheren, nicht kontaminierten Bereich
- Weitere Erste Hilfe nach NK-012 „Vergiftung / Gefahrstoffexposition“
Nicht tun
- Nicht ungeschützt betreten.
- Keine Geruchsprobe.
- Keine ungeschützte Personenrettung.
- Leck nicht eigenmächtig abdichten.
- Armaturen / Flaschen nicht ohne sichere Freigabe manipulieren.
- Sicherheitseinrichtungen nicht außer Kraft setzen.
- Alarm nicht eigenmächtig zurücksetzen.
- Bereich nicht eigenmächtig freigeben.
Technische Einrichtungen
- Vorhandene technische Sicherheitseinrichtungen nur nach betrieblicher Regelung und ohne Betreten des Gefahrenbereichs bedienen – Details im Fachkonzept.
Evakuierung / Absicherung
- Betroffenen Bereich räumen, Personen fernhalten
- Betriebliche Evakuierungsregelung anwenden
- Keine Personen durch möglicherweise belastete Bereiche führen
Freigabe des Bereichs
- Wiederbetreten erst nach Beseitigung der Ursache und Freigabe durch die zuständige fachkundige Stelle.
- Fehlender Geruch oder verstummter Alarm sind keine Freigabe.