Gefahrstoff- und Chemieunfälle
Vermischung unverträglicher Chemikalien / chemische Reaktion
Unverträgliche Chemikalien vermischt – Wärme, Schaum, Verfärbung, Reizwirkung oder Dampf-/Gasentwicklung
STOPP – Abstand – Bereich verlassen – nicht eingreifen
Eine chemische Reaktion kann auch ohne sichtbare Reaktion gefährlich sein. Keine Annäherung, keine Geruchsprobe, keine Probenahme.
Sofort tun
- Tätigkeit sofort einstellen
- Abstand vergrößern – Gefahrenbereich verlassen
- Andere Personen warnen – Zugang sichern
- Betriebliche Notfallorganisation auslösen
- Bei Gas / Dampf / Reizwirkung oder unklarer Lage: 112 / Feuerwehr
- Stoffe nur aus sicherer Entfernung identifizieren (Kennzeichnung / Anlagenzuordnung)
- Nichts zugeben – nicht pumpen, umfüllen, reinigen oder neutralisieren
Säure + Hypochlorit
- = MÖGLICHE CHLORGASFREISETZUNG
- Bei tatsächlicher oder vermuteter Vermischung: sofort zurückziehen – Bereich räumen – 112 / Feuerwehr
- NK-014 „Chlorgasaustritt / Chlorgasalarm“ anwenden
- Keine Geruchsprobe – nicht zum Behälter zurückgehen, um die Reaktion zu kontrollieren
Unklare Reaktion
- Unsicher bei Stoffen, Menge, Reaktionsprodukten oder Gas-/Dampffreisetzung = NICHT BEHERRSCHTE GEFAHRSTOFFLAGE
- Abstand – Räumung – Absperrung
- 112 / Feuerwehr nach betrieblicher Alarmregelung
- Keine eigenen Beseitigungsversuche
Eigenschutz
- KEIN BETRETEN EINER MÖGLICHERWEISE BELASTETEN ATMOSPHÄRE OHNE GEEIGNETE SCHUTZAUSRÜSTUNG
- Keine ungeschützte Rettung – keine Lecksuche – keine Kontrolle „nur kurz“
- Keine Armaturen bedienen, wenn dafür der Gefahrenbereich betreten werden muss
- Keine unbekannten Dämpfe einatmen – keine Geruchsprobe
- Rettungs-, Sicherungs- oder Abdichtmaßnahmen nur durch dafür ausgebildete, ausgerüstete und betrieblich vorgesehene Personen bzw. Einsatzkräfte
Person betroffen
- Person nur aus dem Gefahrenbereich bringen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist
- Bewusstlos + normale Atmung → NK-003
- Keine normale Atmung → 112 + Reanimation / AED nach NK-004
- Gefahrstoffexposition → NK-012
- Augenkontakt → sofort spülen → NK-013
- Bei Atemnot, Bewusstseinsstörung, deutlicher Reizwirkung, Verätzung oder bedrohlichem Zustand: 112
- Keine Erste Hilfe im kontaminierten Bereich, wenn dadurch Helfende gefährdet werden
Notruf 112
sofort alarmieren bei
- Gas- oder Dampfentwicklung
- Starke Reizwirkung
- Unklare Lage / nicht beherrschte Gefahrstofflage
- Vermutete Chlorgasfreisetzung (Säure + Hypochlorit)
- Beschwerden bei Personen
- Gaswarnalarm
Nicht tun
- Keine Neutralisation.
- Keine Verdünnung.
- Keine zusätzlichen Chemikalien zugeben.
- Stoffe nicht zusammenkehren oder zusammenkippen.
- Keine improvisierte Umfüllung.
- Keine Geruchsprobe.
- Keine Probe entnehmen.
- Keine ungeschützte Lecksuche.
- Keine Sicherheitseinrichtungen außer Kraft setzen.
- Alarm nicht eigenmächtig zurücksetzen.
- Bereich nicht eigenmächtig freigeben.
Technische Maßnahmen
- Technische Sicherheitseinrichtungen nur nach betrieblicher Notfallregelung und ohne zusätzliche Eigengefährdung bedienen
- Konkrete Anlagenmaßnahmen: Fachkonzept, Anlagen-Notfallplan, Betriebsanweisung, Verfahrensanweisung
Feuerwehr / Einsatzkräfte
- Soweit gefahrlos verfügbar bereithalten: Produktnamen, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Lage der Anlage, geschätzte Mengen, Zeitpunkt, Sicherheitseinrichtungen, vermisste oder exponierte Personen
- Keine eigene Erkundung zur Informationsbeschaffung im Gefahrenbereich
Evakuierung
- Bei möglicher Gas- oder Dampfentwicklung: betroffenen Bereich räumen und Personen fernhalten
- Keine Personen durch möglicherweise belastete Bereiche führen
- Betriebliche Evakuierungsregelung anwenden – weitere Entscheidungen nach Notfallkonzept bzw. durch Einsatzkräfte
Freigabe des Bereichs
- Wiederbetreten erst nach Beendigung der Reaktion, Beseitigung der Gefahr und Freigabe durch die zuständige fachkundige Stelle bzw. Einsatzleitung
- Keine Freigabe wegen fehlendem Geruch, fehlender sichtbarer Reaktion, kurzer Lüftung, verstummtem Alarm oder scheinbar leerem Behälter